Aus den Sitzungen
37. Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2011
Beratungsgegenstand:
Sachstandsbericht zum ausmärkischen Gebiet am Brotjacklriegel; Grundsatzbeschluss
In seinen einleitendenden Worten ging der Vorsitzende, 1. Bgm. Geier auf den am 15.10.2011 im „Grafenauer Anzeiger“ veröffentlichten Bericht über die stattgefundenen Feierlichkeiten am Sendeturm am Brotjacklriegel ein. In seiner Eigenschaft als 2. Vorsitzender des Tourismusverbandes wollte er darauf hingewiesen haben, dass entgegen der Darstellung in der Presse an der Ausrichtung nicht nur die Gemeide Zenting sondern auch die Gemeinde Schöfweg beteiligt war.
In seinen weiterführenden Worten berichtete der Vorsitzende darüber, dass der Antrag auf Eingemeindung der ausmärkischen Gebiete gestellt wurde und sich dieser nun bei der Regierung von Niederbayern in Landshut zur Prüfung befinde. In der Angelegenheit wurden auch Gespräche mit dem Landrat, Herrn Lankl, geführt. Dieser sicherte seine Unterstützung zu, sofern unter den Gemeinden Schöfweg und Zenting Einigkeit bezüglich der Aufteilung der Flächen bestehe. Seitens des Bayerischen Rundfunks als Eigentümer des Sendeturmes, sowie der Bayerischen Forstverwaltung bestehen gegen die Einverlei-bung keine Einwände. Die Gemeinde Grattersdorf hat als angrenzende Gemeinde ebenfalls keine Ansprüche angemeldet.
Wie der Vorsitzende weiter ausführte, würde sich der Standort von evtl. angedachten Windkraftanlagen mehr auf dem Bereich des „Aschenstein“ konzentrieren, da hier die Voraussetzungen wesentlich besser seien als am „Brotjacklriegel“ selber. Sofern Windkraftanlagen realisiert werden, habe man sich mit der Gemeinde Zenting darauf verständigt, dass Gewinnerlöse gleichmäßig zu verteilen sind.
Bevor der Vorsitzende die Verteilung des ausmärkischen Gebietes anhand einer Präsentation vorstellte, wies er darauf hin, dass es ihm darum gehe, ob das Gremium die mit der Gemeinde Zenting abgesprochene Vorgehensweise mittragen würde.
Nach Vorstellung und einer umfassenden Information zur Aufteilung des ausmärkischen Gebietes wurde im Rahmen der Aussprache von GRìn Heininger die Frage gestellt, warum den die Gemeinde Zenting, so „scharf“ auf die am „Brotjacklriegel“ befindlichen Quellen sei. Die Frage wurde durch den Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Quellen durch die Ge-meinde Zenting gefasst wurden und der Wasserversorgung der Ortschaft Daxstein dienen.
GR Christian W. Meier wies darauf hin, dass die Eingemeindung der ausmärkischen Gebiete schon vor Jahrzehnten angeleiert worden sei. Letztendlich sei man aber an den hohen Ansprüchen seitens der Gemeinde Zenting, die auch das Gebiet um den Sendeturm für sich geltend machte, gescheitert. Die jetzige Verteilung des Gebietes sei in Ordnung und würde seine Zustimmung finden.
GR Schiller fragte an, ob durch die Einverleibung der ausmärkischen Gebiete, Kosten auf die Gemeinde zukommen würden. Bürgermeister Geier antwortete darauf, dass, soweit jetzt ersichtlich, lediglich Vermessungskosten entstehen würden, die dann aber von beiden Gemeinden zu tragen wären. Außerdem wurde ihm durch das Vermessungsamt eine Unterstützung zugesagt.
GR Schiller wollte wissen, wie es sich den mit den Windkraftanlagen verhalten würde, wenn sich diese lediglich auf Schöfweger Gebiet befänden. Nach seiner Auffassung wäre man ja „dumm“, wenn man dann erwirtschaftete Gewinne mit der Gemeinde Zenting teilen würde. Der Vorsitzende wies hier darauf hin, dass es zur Bedingung gemacht wurde, dass solche Regelungen schon im Vorfeld durch einen Vertrag festgelegt werden müssen.
Auch GR Meier war der Meinung, dass es schon Sinn machen würde, wenn man im Bereich des „Brotjacklriegel“ die Windkraft aus Vertrag ausklammern würde. Im Bereich „Aschenstein“ hingegen, sah er keine Probleme.
GR Pfefferl wies darauf hin, dass er bei den geführten Gesprächen mit der Gemeinde Zenting dabei war. Er unterstütze den Vorschlag des Vorsitzenden schon deshalb, weil die Gemeinde Zenting das Konzept bereits verabschiedetet habe. Sollte die Gemeinde Schöfweg jetzt anders entscheiden, werde dies von der Gemeinde Zenting nicht mitgetragen und es bliebe alles so, wie es ist.
GR Brunnbauer merkte an, dass, so wie es sich jetzt darstelle, Teile des Naturerlebnispfades auf Zentinger Seite verliefen. Demnach hätten diese auch für diese Teile die Planungshoheit. Er sprach sich dafür aus, dass diese dann auch für die geplante Maßnahme einen Teil der aufzuwendenden Kosten mitzutragen haben. Der Vorsitzende gab darauf zur Antwort, dass diesbezüglich Gespräche mit der Regierung zu führen sind und abgeklärt werden müsse, ob dies sich nicht förderschädlich verhalten würde.GRìn Heininger wies darauf hin, dass man der Gemeinde Zenting schon genug entgegen kam, indem man ihnen das Gebiet der Quellfassungen zugestanden habe. Im Gegenzug soll jetzt erreicht werden, dass die Gemeinde Zenting auf den Weg verzichtet und dieser der Gemeinde Schöfweg zugeteilt werde. GRìn Feuchtmeir merkte hierzu an, dass die Ge-meinde Schöfweg unterm Strich doch sowieso den größten Anteil an den ausmärkischen Gebieten erhalten würde.
Beschluss: Der Aufteilung des ausmärkischen Gebietes, wird wie vorgetragen, zugestimmt.
Beratungsgegenstand:
Information zur Windkraft am „Brotjacklriegel“ bzw. „Aschenstein“
Referent: Herr Lenz , Firma Windpower
Wie der Vorsitzende einleitend bekannt gab, werden derzeit gemeinsame Planungen in Bezug auf Windkraft durch den Planungsverband „Donau-Wald“ erarbeitet. Auch Seitens des Landkreises gibt es diesbezügliche Bestrebungen. Bis man aber vorzeigbare Lösungsansätze aufzeigen kann, werde es noch ein bis zwei Jahre dauern. Konkrete Details gäbe es derzeit noch nicht. Wie der Vorsitzende weiter ausführte, seien auch im Planungsverband Donau-Wald die Bereiche rund um den „Brotjacklriegel“ im Gespräch. Die Nutzung von Windenergie ist derzeit ein Mega-Thema und durch eine umfassende Berichterstattung auch in aller Munde. Wie er weiter berichtete, werde die Windhäufigkeit anhand des „Wind-Atlas“ des Deutschen Wetterdienstes in unterschiedlichen Höhen ermittelt. Die Messungen selber seien aber wenig aussagekräftig. Um genaue Daten zu erhalten, ist es erforderlich, ein spezielles Windgutachten zu erstellen. Bevor der Vorsitzende das Wort an Herrn Lenz von der Firma Windpower übergab, berichtete er noch über die bereits sehr zahlreich stattgefundenen Besprechungen in Sachen Windkraft.
In seiner Vorstellung ging Herr Lenz auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit von Windenergie ein. Windenergie ist heute neben der Wasserkraft die wirtschaftlichste und umweltfreundlichste Energiequelle, die einem zur Verfügung steht. In den letzten Jahren erlebten Windkraftanlagen eine kaum für möglich gehaltene technische Entwicklung. Speziell entwickelte Binnenlandwindkraftanlagen, neue Erfahrungen im Bereich der Rotorblätter von Windrädern und insbesondere neue, bis über 100 m hohe Türme, ermöglichen eine sehr effiziente Nutzung des Windes auch in Bayern. Ein Umdenken hin zu einem umweltschonenden Energiemix hat deshalb mehr und mehr begonnen. Erfahrung bei der Standortvorauswahl und die exakte Analyse der entscheidenden Standortfaktoren sind bei Windkraftprojekten in Bayern sehr wichtig und für die sichere Beurteilung von Standorten notwendig. Windkraftanlagen können und werden in Bayern einen gewichtigen Beitrag zur umweltverträglichen Stromerzeugung leisten. Die ab und zu anzutreffenden Vorbehalte und Befürchtungen eines flächendeckenden Ausbaus der Windkraft in Bayern sind völlig unbegründet. Dies hat auch die Bayerische Staatsregierung erkannt und plant in Bayern eine deutliche Steigerung der Stromerzeugung aus Windenergie.
Wie Herr Lenz weiter ausführte, entwickelt die Windpower GmbH seit 1995 hauptsächlich im Raum Regensburg - Nürnberg - Ingolstadt eigene Windkraftstandorte bis zur Baureife. Wichtiger Bestandteil des unternehmerischen Konzepts der Windpower GmbH ist es, Bürgern eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Investitionsmöglichkeit zu bieten. Alle Projekte werden zusammen mit einer Vielzahl von Gesellschaftern innerhalb der dafür eigens gegründeten Betreibergesellschaften umgesetzt. Die Kapitaleinlagen verteilen sich auf die momentan vier Beteiligungsgesellschaften Windkraftwerk Regensburg KG, Energie-Beteiligungs-KG, Jura-Windkraftwerke KG und Eco-Energy-KG der Windpower GmbH.
Insgesamt wurden von der Windpower GmbH und ihren Beteiligungsgesellschaften 14 Windkraftanlagen und 2 Solarstromanlagen errichtet. Die Windpower GmbH aus Regensburg entwickelt und realisiert regionale Wind- und Solarkraftprojekte in Bayern. Die Finanzierung der Kraftwerke erfolgt durch Bürgerbeteiligungen. Über 500 Privatpersonen haben in den letzten Jahren die Grundlage dafür gelegt, dass sie für knapp 40.000 Menschen umweltfreundlichen Strom bereitstellen können. Mittlerweile betreiben sie zwei große Solarstromanlagen auf Regensburger Dächern und 14 leistungsstarke Windkraftwerke. Ihr persönliches Engagement ermöglicht den Bau weiterer Solar- und Windkraftanlagen. Sie leisten dadurch aktiv ihren Beitrag zum Umweltschutz und stärken die regionalen Strukturen. Ob Windkraftanlagen im Bereich des Brotjacklriegels bzw. Aschensteines realisiert werden können, ist derzeit noch offen. Hierzu bedarf es noch eingehender Prüfungen und Berechnungen.
Beratungsgegenstand:
Kosten für die Möblierung beim “Zuweg Goldsteig“
Wie der Vorsitzende berichtete, erfolgt die Förderung des Naturerlebnispfades über Naturpark Bayerischer Wald.
Die Ausstattung des Zuweges zum Goldsteig hingegen könnte man aber über „Leader“ abwickeln. Wie der Vorsitzende weiter berichtete, hat Herr Niedermeier von der LAG-Geschäftsführung wegen der Förderung „Möblierung Goldsteig-Zuweg“ Kontakt mit Frau Buchberger vom Tourismusverband Ostbayern aufgenommen. Laut deren Einschätzung ist es eventuell noch möglich, den Unterstand und die Bank in die Sammelbestellung des TVO mit aufzunehmen. Dies hätte den großen Vorteil, dass die Gemeinde Schöfweg keinen eigenen Antrag mehr stellen müsste, sondern der TVO dies übernimmt, was viel Zeitersparnis bedeutet. Eine Beteiligung an der Sammelbestellung ist deshalb möglich, weil die Gemeinde Schöfweg jetzt viel weniger gefördert haben will als noch im Herbst letzten Jahres an den TVO übermittelt. Problem ist, dass die Bestellfrist eigentlich schon abgelaufen ist. Frau Buchberger versucht trotzdem, den Antrag der Gemeinde Schöfweg noch mit in die Sammelbestellung mit reinzunehmen. Die aufzuwendenden Eigenmittel der Gemeinde würden sich auf 2.737,34 Euro belaufen.
Im Rahmen der anschließenden Beratung wurde durch GR Meier darauf hingewiesen, dass, wenn am Standort wie geplant festgehalten wird, die Aufstellung des Unterstandes nutzlos sei, weil hier keine Aussicht gegeben sei. Seiner Meinung nach mache es Sinn, einen anderen Standort zu suchen.
Bürgermeister Geier gab zur Antwort, dass dies sicherlich eine Alternative sei. Man müsse aber dann darauf achten, dass man sich nicht zu weit entferne.
GR Aulinger sprach sich dafür aus, den jetzigen Bestand attraktiver zu gestalten. Hier sprach er insbesondere die Aufstellung von mehr Sitzgruppen an. Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausgestaltung des Zuweges schon im Vordergrund stehen müsse.
GR Zeintl regte an, dass man abwarten sollte, wie der Weg überhaupt angenommen werde.
Beschluss: Die Gemeinde Schöfweg beschließt, vorbehaltlich einer Projektförderung durch Leader, für die Errichtung eines Unterstandes und einer Bank am Goldsteig-Zuweg und die erforderlichen Eigenmittel von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Beratungsgegenstand:
Schneezeichensetzgerät
Wie der Vorsitzende berichtete, wurde das angedachte Schneezeichensetzgerät bereits im vergangenen Jahr getestet. Bei den diesjährigen Arbeiten befinde es sich ebenfalls wieder im Einsatz. Nach Rücksprache mit dem gemeindeeigenen Bauhof wurde ihm gegenüber versichert, dass durch das Schneestangensetzgerät eine erhebliche Zeitersparnis erreicht werden kann. Auch trage es zu einer erheblichen Entlastung des Bauhofpersonals bei. Wie der Vorsitzende weiter ausführte, sei ursprünglich angedacht gewesen, eine Anschaffung eines solchen Gerätes über die Mitgliedsgemeinden der VG-Schönberg zu tätigen. Bei geführten Gesprächen mit seinen Amtskollegen habe sich herausgestellt, dass die Gemeinde Innernzell an einer gemeinsamen Anschaffung durchaus interessiert wäre. Die Gemeinde Eppenschlag hingegen würde sich bei einer Anschaffung nicht beteiligen. Schönberg ist sich derzeit noch unklar.
Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass sich bei einer evtl. Anschaffung, die Kosten mehr oder weniger auf zwei Gemeinden verteilen würden. Der Anschaffungspreis eines solchen Gerätes liegt bei 10.231,32 Euro. Wegen der hohen Kosten sei es seiner Meinung nach aber schon erforderlich, dass sich hier drei Gemeinden zusammenschließen.
GR Meier sprach sich alleine schon wegen der Entlastung der Bauhofmitarbeiter für eine Anschaffung eines Schneestangensetzgerätes aus. Bei einer gemeinsamen Anschaffung durch mehrere Gemeinden, sieht er Probleme. In der Regel werden die Schneestangen ziemlich zeitgleich gesetzt. Bedacht werden müssten aber auch die Abrechnungsmodaltäten, da in den Gemeinden unterschiedliche Streckenlängen vorliegen.
GR Pfefferl sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass bei einer evtl. Anschaffung nach dem vorhandenen Streckennetz abgerechnet werden müsste.
Bürgermeister Geier gab zu bedenken, dass dies seiner Meinung nach nicht gut sei. So würden in Schöfweg wegen der Höhenlage, die Schneezeichen in viel kleineren Abständen gesetzt wie z. B. in Schönberg. Unterm Strich gesehen würden in der Gemeinde Schöfweg mehr Stangen gesetzt, obwohl das Straßennetz bei weitem nicht die Länge an Kilometern aufweise, wie es bei der gesetzten Stangenanzahl im Normalfall erforderlich sei.
Im Rahmen der weiteren Diskussion wurde vereinbart, dass die Anschaffung eines Schneezeichensteckgerätes bis auf weiteres zurückzustellen ist.
Festgehalten wurde aber auch, dass kein grundsätzliches „Nein“ zu einer solchen Anschaffung bestehe.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
a) Zuwendung zum wasserwirtschaftlichen Vorhaben BA 04, OT Steinberg
Wie der Vorsitzende berichtete, ist mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 21.10.2011 der Bewilligungsbescheid für das Vorhaben BA 04, OT Steinberg, erlassen worden. Die Zuwendung wird über das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit über die Staatskasse Bayern am 27.10.2011 ausbezahlt. Die Zuwendung selber beträgt 121.797,91 Euro.
Der Vorsitzende bedankte sich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei der Verwaltung und hier insbesondere bei der Kämmerei für die zügige Abwicklung und Erstellung des Verwendungsnachweises. Sein Dank galt auch dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf für dessen Unterstützung.
b) Erholungsort Schöfweg
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Geier trug das Schreiben der Regierung von Niederbayern an das Staatsministerium des Innern vom 20.10.2011 im Wortlaut vor. Entnommen werden konnte daraus, dass die Gemeinde Schöfweg zwischenzeitlich erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um die im Schreiben vom 23.12.2008 angeführten Probleme im Bereich der Ortshygiene zu lösen. So wurden u.a. die Maßnahmepläne für die Einzelwasserversorgungsanlagen vorgelegt. Die Abteilung Gesundheits-wesen des Landratsamtes Freyung-Grafenau hat mit Schreiben vom 05.10.2011 hierzu ihr Einverständnis bestätigt. Die Mängel bei der Trinkwasserversorgung des Hotels Sonnenwald wurden durch den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schöfweg behoben. Zur Situation bei der Löschwasserbeseitigung wurde eine aktuelle Stellungnahme des Kreisbrandrates angefügt. Ferner hat die Gemeinde Schöfweg mit Schreiben vom 13.10.2011 bestätigt, dass die drei Fremdenverkehrsbetriebe in den Gemeindeteilen Steinberg und Langfurth, bei deren Kleinkläranlagen seinerzeit ein Nachrüstungsbedarf bestand, seit Mitte des Jahres 2010 an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind. Die auf dem Gelände des Sporthotels Sonnenwald aufgestellte Wohncontainer wurden mittlerweile ebenfalls beseitigt.
Bezüglich der Abwasserbeseitigung des Hotels selbst und der übrigen Gebäude wird auf die Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf vom 13.10.2011 Bezug genommen. Ergänzend teilt die Regierung mit, dass die Gemeinde Schöfweg mittlerweile eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Entwässerungsanlagen geschaffen hat, da der Kanal bis auf Höhe des Hotelgrundstücks herangeführt wurde. Der tatsächliche Anschluss ist bisher aber noch nicht erfolgt.
Die Gemeinde Schöfweg bittet nunmehr um Überprüfung, ob der Fachausschuss im Hinblick auf die dargelegten Maßnahmen, die Voraussetzungen für die Anerkennung als Erholungsort als gegeben ansieht.
Beratungsgegenstand:
Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
a) Auswechslung der Tafel im Gewerbegebiet
GR Schiller sprach ein Lob für die Auswechslung der Tafel im Gewebegebiet aus.
b) Feinteerung in der „Herzog-Wilhelm-Straße“
GR Schiller sprach die Feinteerungsarbeiten in der „Herzog-Wilhelm-Straße“ in Schöfweg an. Er wollte wissen, ob es zutreffe, dass hier ein zu grober Einbau vorgenommen wurde.
Der Vorsitzende gab darauf zur Antwort, dass er diesbezüglich mit dem Ing-Büro Wolf GmbH Kontakt aufgenommen habe. Eine Überprüfung habe ergeben, dass der Einbau in Ordnung sei.
c) Fällen eines Baumes im OT Allhartsmais
GR Schiller wies darauf hin, dass im Gemeindeteil Allhartsmais ein ortsbildprägender Baum entfernt wurde. Er wollte nunmehr wissen, warum dieser Baum gefällt wurde und wer das angefallene Holz bekommen habe.
Der Vorsitzende beantwortete die Fragen dahingehend, dass wegen des Baumes und dessen Laubwurfes ständig Beschwerden seitens der Anwohner eingegangen seien. In den Beschwerden sei auch auf die Gefahr von herabfallenden Ästen verwiesen worden. Bei einer durchgeführten Überprüfung habe sich herausgestellt, dass der Baum aufgrund seines Zustandes entfernt werden müsse.
Die Baumfällarbeiten selbst wurden durch die „Allhartsmaiser“ ausgeführt. Die Gemeinde Schöfweg hat hier lediglich mitgeholfen. Der benötigte Einsatz eines Kranes habe Kosten von 700,00 Euro verursacht. Er persönlich sei aber froh, dass der Baum jetzt endlich beseitigt wurde, da dieser, wie bereits erwähnt, nur Ärger und laufende Beschwerden, verursachte.
Im diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es generell Probleme mit der Pflege und den erforderlichen Zuschnittarbeiten an Bäumen im Gemeindebereich gäbe. GR Brunnbauer regte an, dass es vielleicht Sinn machen würde, wenn man hier mit dem Gartenbauverein Gespräche führen würde. Evtl. könnte dieser ja die Arbeiten ausführen.
Bürgermeister Geier gab hier zu bedenken, dass man in der Vergangenheit sowieso schon immer auf den Gartenbauverein zurückgreifen hat musste. Er möchte den Verein nicht überstrapazieren, da auch hier ein personelles Problem herrsche.
Ende der öffentlichen Sitzung um 22.00 Uhr
33. Sitzung des Gemeinderates am 16.07.2011
Die Gemeinderäte Meier, Zeintl und Heininger waren zur Sitzung entschuldigt.
Beratungsgegenstand:
Sonnenwald-Erlebnispfad am Brotjacklriegel
Bevor Frau Sammer, Landschaftsarchitektin und Planerin des Sonnenwald-Erlebnispfades das Projekt im Einzelnen vorstellte, gab der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Geier nochmals ein kurzes Resümee. In seinen Ausführungen wies er aber besonders darauf hin, dass in der heutigen Sitzung die Grundlage geschaffen werden soll, damit ein Förderantrag auf dem Weg gebracht werden kann. Zur Festlegung der Standorte für die einzelnen Stationen merkte er an, dass hierzu am 27.06.2011 ein eigener Termin stattfinden werde.
Bei der Vorstellung durch Frau Sammer, wurde kurz die Ausgangssituation dargelegt, und anschließend auf die Projektidee, das Projektziel sowie die dafür erforderlichen Instrumente eingegangen.
Ausgangssituation:
Der Brotjacklriegel und die ihn umspannenden Wanderwege gehören zu den meist frequentierten Naherholungszielen des südlichen Bayerischen Waldes. Von einfachen Spaziergängern, für den naturliebenden Wanderer, bis hin zu Familien und Senioren – der Brotjacklriegel bietet durch seine unterschiedlichen Wegearten und –längen für jeden Erholungssuchenden eine geeignete Variante zur Gipfelbesteigung. Diese Besucherströme zu lenken und zu nutzen hat sich die Gemeinde Schöfweg zum Ziel gesetzt. Ab dem Parkplatz unterhalb des Sturmriegels führt ein breiter gut befestigter Forstweg auf zwei Kilometern Länge zum Gipfel und dessen Aussichtsturm. Diesen Wegabschnitt nutzen Wanderer, Radfahrer, Pkw- und LKW-Verkehr gemeinsam, um auf den Brotjacklriegel, bzw. zum Funkturm auf dem Berg zu gelangen. Begleitend zu diesem Forstweg verläuft eine Loipentrasse, die bereits von Baumbewuchs befreit worden ist. Diese erlebnisreiche Trasse soll künftig dazu dienen, in Form eines Lehrpfades den Wald als faszinierenden und schützenswerten Lebensraum und Erholungsraum für Familien erlebbar und für Kinder greifbar zu machen. Ein Großteil der Trasse kann als naturbelassener Wanderweg genutzt werden, einige Wegeabschnitte sind jedoch von Bewuchs zu befreien, bzw. mit Wegebaumaterialien zu verbessern. Eine Befahrbarkeit des Weges mit Kinderwagen soll gewährleistet werden. Der Abwechslungsreichtum der Wegeführung (Waldaltbestände, Jungwuchsflächen, besonnte und beschattete Bereiche, unterschiedliche Neigungen und unterschiedliche Wegebeläge wie Waldboden, Laub, Granitfrostschutzmaterial, wassergebundene Decke, ...) trägt zur Steigerung der Attraktivität des Pfades bei. Bis auf Station 7 liegen alle Stationen des Lehrpfades ungestört mehr oder weniger abseits vom Weg im Wald. Teilweise sind sie vom vorhandenen Forstweg aus sichtbar. Der letzte Abschnitt des Pfades zwischen Stadion 9 und 10 verläuft Großteils auf dem vorhandenem Forstweg, weil die vorhandene Trasse durch den Wald zu steinig und nicht kinderwagengerecht ist. Da diese Strecke ein Teil des Premium-Wanderweges „Goldsteig“ ist, soll sie auch nicht ausgebaut werden.
Projektidee:
Ab dem Parkplatz unterhalb des Sturmriegels soll auf knapp zwei Kilometern Länge ein Lehrpfad für Familien und Kinder entstehen. Zentraler Gedanke bei der Art der Wissensvermittlung ist, dass die Inhalte kindgerecht und von Kindern nachvollziehbar aufbereitet werden. Ergänzt wird der Walderlebnisweg durch eine kostenfreie Begleitbroschüre, sowie optional durch einen „Jack-Rucksack“, die wahlweise zu den Wanderungen zur besseren Veranschaulichung und Vertiefung der Stationen mitgenommen werden können. Der Jack-Rucksack ist nicht Gegenstand des Förderantrages, da er mitsamt seinem Inhalt nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.
Mit insgesamt 10 Lehrstationen werden den Besuchern des Weges folgende Themen vermittelt:
- Der Wald als natürlicher Lebensraum
- der Wald als Erholungsraum
- der Wald als Rohstofflieferant
Darüber hinaus wird auf die weiteren ökologischen Funktionen des Waldes (Wasserspeicher, Sauerstofflieferant, Wind- und Lärmbremser, Bodenerhaltung und –aufbereitung) sowie den Schutzstatus hingewiesen.
Projektziel:
Der Lehrpfad soll das Ziel haben, die unterschiedlichen Aspekte eines Waldes sichtbar zu machen. Er soll dem Besucher vermitteln, dass es nicht zwingend einen Konflikt zwischen Naturschutz und Landnutzung geben muss, wenn – und in dieser Erkenntnis soll der Weg gipfeln – man sich der Zusammenhänge des Ökosystems Wald bewusst ist und bei aller Nutzung, sei es aus Gründen der Forstwirtschaft oder zum Zwecke der Erholung – der Erhalt, die Bewahrung und der Schutz dieses Ökosystems im Vordergrund steht und zentraler Bestandteil des eigenen Handelns sein soll.
Instrumente:
Die Vermittlung von Wissen um das Ökosystem „Bergmischwald“ erfolgt mittels drei Instrumenten: 1. dem Walderlebnisweg, 2. einer Begleitbroschüre und 3. einem „Jackl-Rucksack“. Die Begleitbroschüre und der Rucksack sind ergänzende Instrumente und bieten dem Besucher des Walderlebnisweges weitere Aspekte zur Wissensgewinnung und –festigung.
a) Der Walderlebnisweg
Der Weg informiert mittels 10 Stationen den Besucher über die o.g. Themenbereiche, wobei stets Wert darauf gelegt wird, dass sich das Wissen allen Besuchern und damit allen Altersgruppen erschließt. Das Wissen soll aktiv erlebt werden. Neben kurz gehaltenen, überwiegend in Bildsprache gehaltenen Begleittafeln wird es an jeder Station mindestens ein Aktivelement geben, das vom Besucher bedient werden kann. Das Aktivelement ist mit einem klaren Auftrag zur Aktion verbunden und ermöglicht allen Besuchern, unabhängig von Alter und Bildungstand einen Zugang zum Verständnis für den heimischen Wald. Der Wald soll mit allen Sinnen erlebbar gemacht werden. Aktiv- und Erlebnisstationen ermöglichen den Besuchern, den Wald emotional zu erfahren.
b) Die Begleitbroschüre
Die Begleitbroschüre richtet sich v.a. an zwei verschiedene Zielgruppen:
- Familien, auch mit jüngeren Kindern
- Kindergartengruppen und Schulklassen, v.a. im Grundschulalter
Mit der Begleitbroschüre sollen die vor Ort erlebten und vermittelten Kenntnisse vertieft werden und der Umgang mit dem Thema „Bergmischwald“ erweitert werden.
c) Der „Jackl-Rucksack“
Im Rucksack befinden sich Gegenstände, Hilfsmittel und weitere Anregungen, die den Besuch des Walderlebnisweges noch attraktiver machen und dem Besucher dazu dienen, die Stationen und Aufgaben entlang des Weges zu meistern. Die Einbindung von lokalen Akteuren wie Bauhofmitarbeiter, Förster, Erlebnisbäuerin, Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde, Vereine und interessierte Gemeinderäte in Planung, Umsetzung und künftiger Betreuung des Erlebnispfades wird angestrebt. Durch die Möglichkeit der Beteiligung soll die Akzeptanz und der Wert des Pfades für die Schöfweger noch zusätzlich gesteigert werden.
Nach Vorstellung der Planung wurde noch auf die Kostenberechnung eingegangen. Nach dieser belaufen sich die Kosten für Fremdleistungen auf 108.991,01 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 20.708,29 Euro also 129.699,30 Euro. Die Planungskosten in Höhe von 20.800,00 Euro sind in dieser Summe beinhaltet. An Eigenleistungen durch den gemeindlichen Bauhof wurden 24.200,45 Euro angesetzt. Die Gesamtsumme für die Maßnahme beträgt also insgesamt 153.899,75 Euro. Die Maßnahme selber wird mit 50 %, dies entspricht 76.949,87 Euro, gefördert. Nach Abzug der Rücklagen von 20.000,00 Euro aus Kindergarten und der Eigenleistungen des Bauhofes verblieben für die Gemeinde Schöfweg tatsächliche Eigenleistungen in Höhe von ca. 35.000,00 Euro. Laut Frau Sammer wurde in die Kostenberechnung „Luft“ eingearbeitet, da man bei späteren Mehrkosten keine zusätzliche Förderung erhalten würde. So könne man unangenehme Überraschungen von Anfang an vermeiden. Eventuell könnten die Kosten auch noch durch Sponsoren geschmälert werden. Spenden und Zuwendungen könnten aber nicht schon im Vorfeld in die Kostenplanung eingearbeitet werden. Bürgermeister Geier verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Einsparungen auch durch die Mithilfe anderer, die der Gemeinde wohlgesonnen seien, möglich wären. Insgesamt gesehen, müsste es seiner Meinung nach aber jetzt möglich sein, dass Projekt verwirklichen zu können.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde von GR Aulinger angefragt, ob es nicht möglich wäre, den angesprochenen Flyer durch eingebrachte Werbung verschiedener Sponsoren mitfinanzieren zu können. Frau Sammer gab darauf zur Antwort, dass sich dies förderschädlich verhalten würde, da der Flyer selber ja schon mitgefördert werde. GRìn Aulinger Nadine stellte die Frage, mit welchen Unterhaltskosten in den Folgejahren zu rechnen ist. Die Frage konnte von Frau Sammer nicht beantwortet werden, da hier zu viele Faktoren mit einfließen würden. Im Rahmen der weiterten Beratung wurde durch den Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass in der heutigen Sitzung eine Entscheidung über die Antragsstellung getroffen werden sollte. Die Gemeinde hat zwar auch andere wichtige Maßnahmen durchzuführen - erstrebenswert ist es aber allemal auch ein solches Projekt auf den Weg bringen zu können.
Beschluss: Der Antragstellung auf Naturparkförderung, wie durch die Landschaftsarchitektin Frau Sammer vorgetragen, und vorbehaltlich der Zustimmung durch Frau Lehner, Reg. v. Niederbayern, wird zugestimmt. Die Kostenberechnung in Höhe von 153.899,75 Euro (einschließlich Eigenleistung in Höhe von 24.200,45 Euro) ist als Höchstgrenze anzusehen und darf nicht überschritten werden.
Beratungsgegenstand:
Gemeindefreies Gebiet „Sonnenwald“; Antragstellung auf Eingemeindung des ausmärkischen Gebietes am Brotjacklriegel
Vorbemerkung:
In der Vergangenheit wurden seitens der Gemeinde Schöfweg bereits wiederholt Versuche unternommen, das ausmärkische Gebiet „Sonnenwald“ in die Gemeinde einzugliedern.
Bereits am 10. März 1953 stellte der Gemeinderat Schöfweg bei der Regierung von Niederbayern und am 05. Mai 1953 beim Landratsamt Grafenau den Antrag auf Eingliederung der Flurnummern 1786 a bis o mit einer Gesamtfläche von 362 Hektar. Zur Begründung lautet es seiner Zeit in einem Antragsschreiben: „Die arme Gemeinde Schöfweg ist aus steuerlichen Gründen daran erheblich interessiert.“ Dieses Ansinnen wurde damals vom Bayer. Staatsministerium des Innern verworfen, obwohl die Gemeinde verschiedene Gründe anführte, da das Ministerium keine stichhaltigen Gründe erkennen konnte. Wörtlich hieß es im Antwortschreiben: „Rein fiskalische Erwägungen (etwa die Erwartung höherer Steuereinnahmen) erfüllen jedenfalls nicht die Voraussetzungen für eine Eingliederung aus Gründen des öffentlichen Wohls.“
Mehrere Eingliederungsversuche in der Folgezeit blieben ebenfalls erfolglos.
Aktuelle Ausgangssituation:
Mittlerweile konnte mehre Sachverhalte eruiert werden, die aus Sicht der Gemeinde Schöfweg einen erneuten Eingliederungsantrag rechtfertigen. Die Nachforschungen haben stichhaltige Anhaltspunkte bzw. Belege dafür ergeben, dass dieses Gebiet ehemals (sprich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts) der Gemarkung bzw. der (Steuer-) Gemeinde Schöfweg angegliedert war. So haben Recherchen beim Vermessungsamt Freyung eine Planskizze des betreffenden Gebietes zu Tage gefördert auf dem folgende handschriftliche Vermerke angebracht sind:
„Laut rechtskräftigen Beschluss des k. Bezirksamtes Grafenau vom 22 ten April 1896 sind die Objekte Pl.Nr. 1786 a mit o ausmärkisch.“
Bestätigt ist dies mit dem Vermerk:
„München, im Oktober 1896
Königl. Kataster-Bureau“
und mit dem Siegelabdruck desselben versehen.
Einen weiteren Beleg für diesen Sachverhalt liefert ein Repertorium (handschriftliches Verzeichnis) des Vermessungsamtes Zwiesel, das zum 03.11.1967 wegen der Anlage des Liegenschaftskatasters abgeschlossen wurde. In diesem Steuerverzeichnis für die Steuergemeinde Schöfweg sind die Plannummern 1786 a – o lückenlos aufgeführt. Neben dem oben angeführten Beweis der vorherigen verwaltungs- und gebietsmäßigen Zugehörigkeit zur Gemeinde Schöfweg ist dies zudem das Indiz für die steuerrechtliche Zuordnung zu Schöfweg (auch zur Gemarkung Schöfweg).
Holt man dazu bezüglich des Inhaltes bzw. geschichtlichen Entstehung des Begriffes „Gemarkung“ etwas aus, findet man den Hinweis auf gesellschaftsgeschichtlich relevante, historisch gewachsene Zusammenhänge, die zwischen den Zuständigkeitsbereichen z. B. einer politischen Gemeinde (Gemeindegebiet) und einem Grundstücksverband (Gemarkung) bestehen.
Ursprünglich verstand man unter (Ge-)Markung „Grenze“. Daraus entwickelte sich der Wortinhalt „Gemeindegebiet“ und das konnte, was auch oben durch das Flächenverzeichnis belegt ist, neben dem Grundstücksverband ein Steuerbezirk sein. Gemarkungen im heutigen Sinne gibt es seit Einführung des „Reichskatasters“ durch das Bodenschätzungsgesetz von 1934. Dies war auch der Hintergrund, weshalb der Steuerkataster seiner Zeit vom Vermessungsamt Zwiesel durch den Liegenschaftkataster ersetzt wurde. Durch diesen Liegenschaftskataster wurde also auch der Steuerbezirk, der von alters her immer die in diesem Gebiet liegenden aus-märkischen Grundstücke beinhaltete, ersetzt.
Grund für den durch das Bezirksamt (Landratsamt) Grafenau verfügten Status als ausmärkisch ist wohl in den Verfassungs- bzw. Forstreformen im 19. Jahrhundert des Königreichs Bayern zu suchen. Damals wurden offenbar die im Eigentum des Königshauses befindlichen Forsten von den Gemeinden in irgendeiner Form „abgetrennt“, also für ausmärkisch erklärt.
Nachforschungen beim Staatsarchiv in Landshut haben keine wesentlich neuen Erkenntnisse erbracht, da der Bestand an Akten des ehemaligen Bezirksamtes Grafenau nicht sehr umfangreich ist. Das Staatsarchiv stellt lediglich fest, dass im Urkataster der Steuergemeinde (s.o., wieder die Zuordnung zur Steuergemeinde) von Schöfweg von 1843 die Grundstücke Pl.Nr. 1786 a – o als „König- oder Sonnenwald“ unter „Staat“, „Staatsrealitäten“, „Waldung“ geführt werden, ebenso wie im entsprechenden Grundsteuerkataster. Trotz weiterer sorgfältiger Prüfung konnte dort im Findbuch unter „Gemeindegrenzen, Aus- und Umgemeindungen“ kein weiteres Schrift-gut ausfindig gemacht werden.
Weitere Belege für eine frühere Zugehörigkeit zur Gemeinde Schöfweg sind die zur Gemeinde gehörigen und von dieser räumlich abgetrennten Grundstücke (Exklaven), die sich bis zum Südhang des Brotjacklriegel erstrecken. Durch eine Angliederung würde kein uneinheitliches, sondern ein zusammenhängendes Gebilde entstehen.
Zu den Grundstücken am Südhang des Brotjacklriegel sei noch angefügt, dass durch die Übereignung dieser Grundstücke Nutzungsrechte abgegolten wurden.
Ein Teil dieser ehemals übereigneten Grundstücke wurde durch die Forstverwaltung wieder zurückerworben, der andere Teil ist noch in Privatbesitz und Teil der Gemarkung Schöfweg.
Die abgefundenen Nutzungsberechtigten waren, unabhängig, ob die Grundstücke wieder rückveräußert wurden, Bürger der Gemeinde Schöfweg.
Ferner wurde das Ansinnen auf eine Eingliederung des gemeindefreien Gebietes auch vom Leiter des Vermessungsamtes Freyung, Herrn Pscheidt, initiiert, der bestrebt ist, wenn möglich, gemeindefreie Gebiete wieder verwaltungsmäßig einer Gemeinde mit den damit verbundenen hoheitlichen Rechten zuzuweisen. Seiner Ansicht nach, lässt die Systematik der Anordnung und Einteilung der Gründstücke auf eine frühere Zugehörigkeit zu Gemeinde Schöfweg schließen. Darüber hinaus hat er zu verstehen gegeben, einen dies-bezüglichen Antrag der Gemeinde zu unterstützen und noch weiteres Material und Argumentationshilfen zur Verfügung stellen.
Das Gebiet war bzw. ist z.B. auf dem Gebiet des Standesamtswesens, vermutlich nicht ganz grundlos, ohnehin dem Standesamtsbezirk Schöfweg bzw. jetzt Schönberg zu geordnet.
Die Bayerischen Staatsforsten, namentlich Herr Völkl, als Eigentümer der Grundstücke, haben ebenfalls bereits signalisiert, keine Einwendungen gegen einen Eingliederungsantrag zu erheben.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass unter Berücksichtigung der zusammengetragenen neuen und zusätzlichen Argumente, eine grundlegende Neubewertung und Würdigung des Eingliederungantrages notwendig ist.
Für Bestands- oder Gebietsveränderungen von Gemeinde sind die Bestimmungen der §§ 11 und 12 der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NGHV) maßgeblich. Demnach wird über eine Gebietsänderung auf einen begründeten Antrag der Gemeinde hin vom Landratsamt bzw. der Regierung von Niederbayern „nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen“ entschieden.
Beschluss: Die Gemeinde Schöfweg beantragt, nach den Bestimmungen der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NGHV) die Eingliederung die Wiedereingliederung der Grundstücke Fl.Nr. 1786 a – 1786 o des gemeindefreien Gebietes „Sonnenwald“ in die Gemeinde Schöfweg.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Beratungsgegenstand:
Antrag des Pfarrverbandes Schöfweg auf Bezuschussung der Kircheninnenrenovierung
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Geier, gab den Antrag des Pfarrverbandes Schöfweg im Wortlaut bekannt. Demnach war zu entnehmen, dass die Innenrenovierung der Schöfweger Pfarrkirche eine große finanzielle Belastung darstellt. 50.000,00 Euro müssten durch Eigenleistungen (Arbeitsleistung, angespartes Geld sowie Spenden) durch die Pfarrgemeinde selbst aufgebracht werden. 100.000,00 Euro würde man von der Diözese aus Kirchensteuermitteln erhalten. Aus genannten Gründen bittet der Pfarrverband die Gemeinde Schöfweg um eine möglichst großzügige finanzielle Unterstützung der Maßnahme.
Wie der Vorsitzende weiter ausführte, wurden in der Angelegenheit bereits Gespräche mit dem Pfarrer, Herrn Huber, geführt. Dieser würde sich gerne 10 % der erforderlichen Eigenleistung von 50.000,00 Euro, also eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 Euro wünschen. In Absprache mit der Kämmerei der VG-Schönberg wurde hingegen erwogen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, dem Pfarrverband eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 Euro zukommen zu lassen. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass im Haushalt keine Mittelbereitstellung vorgesehen ist.
Im Rahmen der weiteren Beratung wurde von GR Schiller darauf hingewiesen, dass eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,00 Euro keine echte Hilfe darstelle. Er persönlich spreche sich daher für die von Pfarrer Huber angesprochenen 10 % aus. Der Vorsitzende gab in diesem Zusammenhang nochmals zu bedenken, dass im Haushalt keine Mittelbereitstellung vorgesehen sei. Er werde mit dem Pfarrer deshalb nochmals Gespräche führen, ob er sich evtl. auch vorstellen könnte, dass eine Zuwendung erst im Jahre 2012 erfolgt. GRìn Schönberger sah eine Zuwendung von 2.000,00 Euro ebenfalls als zu gering an. GRìn Feichtmeir schlug vor sich auf 5% zu verständigen. Dies würde eine Zuwendung von 2.500,00 Euro bedeuten. Dieser Vorschlag wurde auch von den Gemeinderäten Aulinger N. und Wildfeuer G. unterstützt.
GR Schiller sah auch diese Zuwendung als zu gering an. Er stellte daher den Antrag, die Renovierungsarbeiten mit einer Zuwendung in Höhe von 10 % der Eigenleistungen (entspricht 5.000,00 Euro) zu unterstützen. Die Gemeinderäte Aulinger, Wildfeuer und Feichtmeir hingegen stellten Antrag auf eine 5 % Zuwendung.
Beschluss: Die Innenrenovierung der Schöfweger Kirche wird nicht mit einer Zuwendung in Höhe von 10 % der Eigenleistungen, dies entspricht einer Summe von 5.000,00 unterstützt.
Weiterer Beschluss: Die Innenrenovierung der Schöfweger Kirche wird mit einer Zuwendung in Höhe von 5 % der Eigenleistungen, dies entspricht einer Summe von 2.500,00 unterstützt.
Beratungsgegenstand:
Resolution zur Abfallwirtschaft
Der Vorsitzende gab das Schreiben der ZAW Donau-Wald bekannt. Im Schreiben selber wurde über die aktuelle Gesetzgebung in der Abfallwirtschaft informiert und um Unterstützung der Resolution gebeten.
Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit dem Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftgesetzes, das im Bundeskabinett verabschiedet worden ist und nun zur Beschlussfassung an den Bundestag weitergeleitet wird. Die Spitzenorganisationen der Kommunen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich bereits in einer gemeinsamen Resolution gegen diesen Gesetzesvorschlag ausgesprochen und fordern die örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen. Kernpunkt der Kritik am Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Freigabe der gewerblichen Abfallsammlung bei den Haushalten und die geplante Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. Damit würden bestehende, gut funktionierende Erfassungssysteme der kommunalen Entsorgungsbetriebe – wie beim ZAW Donau-Wald - gefährdet. Die Abschöpfung von Wertstoffen aus den Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen kann beim ZAW Donau- Wald zu Einnahmeausfällen von bis zu neun Millionen Euro im Jahr führen. Das kann für den Gebührenzahler eine Gebührenerhöhung von bis zu 30 Prozent bedeuten. Neben steigenden Müllgebühren führt die Erfassung gemischter Abfälle in einer Wertstofftonne zu einer massiven Verschlechterung der Qualität der erfassten Stoffe. Aus der Sammlung der Gelben Säcke und Gelben Tonnen, die in manchen Regionen in Deutschland angeboten werden, weiß man, dass dort bis zu 60% Prozent nicht verwertbarer Restmüll erfasst wird.
Beschluss: Der Gemeinderat Schöfweg schließt sich der Resolution der kommunalen Spitzenverbände an und fordert auch in unserer Region die Beibehaltung des bewährten, ökologisch und ökonomisch erfolgreichen Systems der kommunalen Abfallentsorgung durch den ZAW Donau- Wald mit Papiertonne, Biotonne, Restmülltonne und einem dichten Netz an Recyclinghöfen.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Kanalbaumaßnahme in Allhartsmais; Garhammer Erwin
Wie der Vorsitzende berichte wurde seinerseits der öffentliche Weg Fl. Nr. 1023, Gmkg. Allhartsmais mit einer Asphaltschicht versehen. Die Teerung selber wurde aber nicht auf der gesamten Länge sondern nur bis zur südwestlichen Grundstücksgrenze des Anwesens des Herrn Garhammer Erwin, Allhartsmais 111, ausgeführt. Da sich dessen Zufahrt zu seinem Grundstück aber an der südöstlichen Grundstücksgrenze befindet, habe Herr Garhammer die verbleibende Länge auf eigene Kosten asphaltieren lassen.
Im Zuge der jetzt durchgeführten Kanalbaumaßnahme musste der Straßenzug geöffnet werden, um eine erforderliche Verrohrung vornehmen zu können. Davon war auch der Straßenabschnitt, den Herr Garhammer auf eigene Kosten erstellen lies, betroffen. Da der Kanal im öffentlichen Straßengrund verlaufe und die Gemeinde auch Eigentümerin der Fläche ist, kann Herrn Garhammer in Zukunft nicht mehr zugemutet werden, dass er für deren Unterhaltung und Reparatur herangezogen werde. Es ist daher erforderlich, dass mit Herrn Garhammer eine Vereinbarung getroffen wird, in der geregelt ist, dass für die Behebung von Schäden am Straßenkörper künftig die Gemeinde aufzukommen hat.
Beschluss: Dem Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung wird zugestimmt.
Schaden an der Wasserleitung der Wassergenossenschaft Allhartsmais
ie der Vorsitzende berichtete, wurde bei den Kanalbauarbeiten die Wasserleitung der Wassergenossenschaft in einem Bereich abgerissen. Der Schaden wurde aber anschließend wieder von der bauausführenden Firma behoben. Nunmehr würden aber immer wieder Genossenschaftler mit der Feststellung auf ihn zukommen, dass seit dieser Zeit die Schüttung erheblich weniger geworden sei. Um sich ein Bild der Lage machen zu können, habe er veranlasst, dass der Bereich in dem der Leitungsabriss stattfand nochmals geöffnet wurde. Mit der Öffnung selber sollte sichergestellt werden, ob die Leitung fachgerecht repariert wurde. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass die Minderung der Wassermenge nicht von diesem Abriss herrühren könne. Gemeinderat Brunnbauer äußerte sich dazu, dass es dennoch Fakt sei, dass seit dem Leitungsschaden der Wasserzulauf erheblich zurückgegangen sei. Den Ursachen, warum dies so sei, müsse auf den Grund gegangen werden. Gemeinderat Schiller wies auf einen eventuellen zweiten Leitungsschaden hin. Nur so lasse sich erklären, dass trotz Reparatur der Leitung, der Wasserzulauf abgenommen habe. Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass die Firma ja nachgebessert habe. Wenn er jetzt die Leitung nochmals freilegen lasse und sich dabei herausstellen sollte, dass kein weiterer Schaden vorliegt, müssten die Kosten hierfür von der Gemeinde getragen werden. So wie es sich jetzt darstellt, wird der bauausführenden Firma unterstellt, dass sie die Arbeiten schlampig ausgeführt habe. Gemeinderat Brunnbauer wies dies zurück. Er wies aber nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass die Schüttung vor Eintritt des Schadens immer konstant und der Wasserzulauf wesentlich höher war.
Im Rahmen der weiteren Diskussion wurde von GR Brunnbauer darauf hingewiesen, dass die Wassergenossenschaft nochmals versucht, die Leitung zu spülen. Das Ergebnis ist abzuwarten. Sollte durch die Spülung keine Besserung eintreten, ist aber eine Ursachenfindung unumgänglich.
Überprüfung der Wanderwege
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Geier bedankte sich im Namen der Gemeinde Schöfweg bei Christian Meier für die Überprüfung, Ergänzung fehlender Beschilderung sowie Katalogisierung der Wanderwege
Information über noch fehlende Unterschriften zum Kaufvertrag 04. März – Akte Eigentümergemeinschaft Schöfweg/Gde. Schöfweg
Bürgermeister Geier informierte darüber, dass in der Angelegenheit noch zwei Unterschriften fehlen. Gespräche mit den betroffenen Eigentümern wurden mehrmals geführt. Bisher jedoch ohne Erfolg.
Bauhofhalle in Schöfweg
Wie der Vorsitzende informierte, ist nach Auskunft des Landratsamtes Freyung-Grafenau, aufgrund des Standortes der neuen Bauhofhalle eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Information zur Grundschule Innernzell – Schöfweg
Der Vorsitzende gab den aktuellen Sachstand zur weiteren Entwicklung der Grundschule Innernzell – Schöfweg bekannt. Nach seinen Ausführungen wurden in der Angelegenheit mehrere Gespräche sowohl mit den betroffenen Elternteilen als auch mit dem Schulamt, Herrn Schulrat Grabl, geführt. Herr Grabl könnte sich vorstellen, dass sich eine komplette Klasse in Innernzell (Klasse 1) und eine komplette Klasse in Schöfweg (Klasse 2) befindet. Ein endgültiges Ergebnis liege aber noch nicht vor. Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang aber schon jetzt darauf hin, dass er nach Vorliegen des Ergebnisses dem Gemeinderat vorschlagen werde, dass der zwischen Innernzell und Schöfweg bestehende Vertrag eingehalten werde.
Erlös aus dem Bauhoffest
Der Vorsitzende gab bekannt, dass aus dem stattgefundenen Bauhoffest ein Erlös in Höhe von 760,00 Euro erwirtschaftet werden konnte. Lediglich die Kosten für die GEMA müssten noch in Abzug gebracht werden.
Vollzug der Bodenschutzgesetze;
Amtserkundung: Maßnahmen zur Ermittlung etwaiger Bodenverunreinigungen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 3165, 3166 und 3167, jew der Gemarkung Schöfweg
Der Vorsitzende gab das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 01. Juni 2011 im Wortlaut bekannt. Demnach war zu entnehmen, das im vorliegenden, im Rahmen der Amtserkundung von der ABS GmbH gefertigten Untersuchungsbericht vom 28.05.2011 eine bis zu 2,80 m mächtige Auffüllung mit Aushub, Bausschutt und Hausmüll dokumentiert ist. Bei fast allen Sondierungen wurde Grundwasser erschlossen; die Abfallablagerungen reichen bis in den Grundwasserkörper hinein.
In der Originalsubstanz wurden bei Arsen, Blei, Chrom, Kupfer und Zink Überschreitungen des Hilfswertes 1 nachgewiesen. Die Eluatuntersuchungen blieben unauffällig. Bei den Mineralölkohlenwasserstoffen wurden Überschreitungen des Stufe-1-Wertes, bei einer Probe sogar mit 1100 mg/kg eine knappe Überschreitung des Hilfswertes 2 erreicht. Die Untersuchung auf Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe ergab bei zwei Proben Überschreitungen des Hilfswertes 1.
Während die LHKW- und BTEX-Konzentrationen in der Bodenluft unter den Bestimmungsgrenzen lagen, sind die Methan- Konzentrationen (bis zu 9,5 Vol.-% Methan) signifikant erhöht, was auf entsprechende Abbauvorgänge im Untergrund hindeutet. Entsprechend der festgestellten Konzentrationen überschreiten sie die untere Explosionsgrenze.
Der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung gemäß § 3 Abs. 4 BBodSchV ist mit vorliegenden Untersuchungsergebnissen grundsätzlich erhärtet.
Angesichts der geologischen/hydrogeologischen Verhältnisse, der kleinräumigen Verunreinigung, der Lage des Grundstückes und des Fehlens wasserwirtschaftlich sensibler Nutzungen besteht aus fachlicher Sicht keine Erfordernis, eine Detailuntersuchung durchzuführen oder die Altablagerungen auszukoffern und zu entsorgen. Auch die Errichtung von Grundwassermessstellen und die Durchführung einer Grundwasserüberwachung hält das Wasserwirtschaftsamt im vorliegenden Fall für nicht angezeigt. Eine Sicherung oder Sanierung der Altdeponie wird unter den gegebenen Umständen ebenfalls als nicht verhältnismäßig erachtet. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird deshalb vorgeschlagen, von weiteren Maßnahmen abzusehen. Ob bzw. inwieweit eine Dekontamination in Ersatz eventueller, aus Sicht anderer Fachstellen erforderlicher Erkundungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll wäre, ist in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
Die Beurteilung der Wirkungsgrade Boden-Mensch und Boden-Pflanze fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes. In diesem Zusammenhang wurde gebeten, das Gesundheitsamt bzw. das Amt für Landwirtschaft und Forsten einzuschalten.
Im Falle einer Umnutzung des Geländes oder bei Bau/Erdbaumaßnahmen ist das anfallende, kontaminierte Material unter gutachterlicher Begleitung durch ein, auf dem Altlastensektor erfahrenes Ingenieurbüro ausheben und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es wird ersucht in diesem Zusammenhang den Vorgang vorzumerken und ihre Bauabteilung in geeigneter Weise zu unterrichten.
Kirchweih- und Sonnenwaldfest in Schöfweg
1.Bgm. Geier Martin gab bekannt, dass am 19.06.2011 das diesjährige Kirchweihfest und am 08.07 bis 11.07.2011 das Sonnenwaldfest in Schöfweg stattfindet. Er bat um zahlreiche Teilnahme an den Festlichkeiten.
In diesem Zusammenhang wies er auch noch auf das Schönberger Volksfest. Auch hier bat er um Teilnahme, insbesondere am Tag der Betriebe und Behörden.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder
Spielplatz Mutzenwinkel
Gemeinderätin Schönberger Maria Christina bedankte sich im Namen der Mutzenwinkler Dorfgemeinschaft für die Fertigstellung des Spielplatzes. Die Anlage sei gelungen und trage zur Bereichung im Dorf bei.
Wasservögelsingen
Gemeinderätin Schönberger informierte darüber, dass beim diesjährigen Wasservögelsingen insgesamt 10 Personen teilnahmen. Nachdem in den letzten Jahren die Teilnahme stark rückläufig war, kann man sie jetzt wieder als zufriedenstellend bezeichnen.
Sonnenwald-Nachrichten
GR Vogl monierte, dass früher im Gemeindeblatt Schöfweg immer Informationen über die Abmeldungen von Bürgern enthalten waren. Seit geraumer Zeit vermisse er diese. Bürgermeister Geier sicherte diesbezüglich eine Überprüfung zu.
Bauhofhalle
GR Aulinger fragte an, wann mit der Erstellung und Fertigstellung der Bauhofhalle gerechnet werden kann. Bürgermeister Geier entgegnete darauf, dass noch kein fester zeitlicher Ablauf festgehalten wurde.
Straßenschäden in Mitterdorf
GRìn Aulinger sprach die Straßenschäden zum Anwesen ihres Vaters in Mitterdorf hin an. Die Schäden am Straßenkörper wurde ihres Wissens nach bereits schon mal vom Gemeinderatskollegen Meier angesprochen. Unternommen wurde aber bis dato noch nichts. Bürgermeister Geier sicherte eine Überprüfung zu.
Pflasterung am Marienplatz
GR Schiller wies darauf hin, dass die Pflasterung am Marienplatz Schäden aufweise. Die Behebung der Schäden müsse bei der bauausführenden Firma angemahnt werden.
Amtstafel
GR Schiller wies auf Schäden an der Amtstafel hin. In diesem Zusammenhang sprach er sich auch dafür aus, dass diese mit einer Absperrvorrichtung versehen werden sollte.
32. Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2011
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zur energetischen Sanierung mit Fassadenänderung, Umbau des Erdgeschosses und Nutzungsänderung des Untergeschosses im Hotel Langfurther Hof durch Herrn Aleksandar Geranliev, Schöfweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 2105 der Gemarkung Schöfweg
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Beratungsgegenstand:
Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010
Bürgermeister Geier wies darauf hin, dass dieser Punkt der Tagesordnung und auch die beiden folgenden (Erlass der Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Finanzplan) im Rahmen einer mehrstündigen Vorbesprechung am Donnerstag, dem 12. Mai 2011 eingehend erörtert worden sind.
Durch Bürgermeister Geier beauftragt, gab Herr Trauner bekannt, dass die Jahresrechnung 2010 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.545.110,16 Euro und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen in Höhe von 866.593,74 Euro sowie Ausgaben in Höhe von 883.641,54 Euro abschließt. Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts weisen eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 202.775,98 Euro aus, die mit 127.500,00 Euro veranschlagt waren. Die Jahresrechnung schließt insgesamt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 17.047,80 Euro ab, der im Haushaltsjahr 2011 zur Deckung vorgesehen ist. Er ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Restzuwendung i. V. mit der Generalsanierung des Schulgebäudes nicht mehr gewährt wurde, sondern erst 2011 ausgezahlt werden wird.
Ausführungen über die wesentlichen Gründe für das Zustandekommen des Rechnungsergebnisses (vor allem auch hinsichtlich der deutlich besseren Situation im Verwaltungshaushalt) enthält der Rechenschaftsbericht vom 20. April 2011, der den Mitgliedern des Gremiums vorliegt. Es obliegt nunmehr dem Rechnungsprüfungsausschuss, die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durchzuführen.
Der Sachvortrag wurde ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
Beratungsgegenstand:
Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
Unter nochmaligem Hinweis auf die durchgeführte Vorberatung des Haushaltsplans stellte der Vorsitzende fest, dass ein nochmaliger, detaillierter Vortrag sich deswegen erübrigen dürfte – der Sachvortrag sollte sich insbesondere auf die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr bzw. die Schwerpunkte der Investitionen im laufenden Haushaltsjahr beschränken.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Vorbericht zur Haushaltssatzung 2011 verwies Herr Trauner zunächst auf die i. V. mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahmen und erläuterte, inwieweit im vergangenen Jahr Darlehen aufgenommen worden sind bzw. erst 2011 aufgenommen wurden und hinsichtlich der Zwischenfinanzierung der staatlichen Zuwendungen für die zur Zeit im Bau befindliche Abwasserbeseitigung – BA 03 im Jahre 2011 erneut veranschlagt werden. Er verwies anschließend darauf, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt im Jahre 2010 mit 127.500,00 Euro veranschlagt wurde, wobei sie der sog. Mindest-Zuführung (173.880,00 Euro) nicht entsprochen hat – die Gründe dafür, dass sich diese Annahme letztlich nicht bestätigt hat, sind insbesondere auf deutlich verbesserte Steuereinnahmen zurückzuführen.
Auch im Haushaltsjahr 2011 kann nach den zur Zeit möglichen Einschätzungen mit 161.460,00 Euro die mit 187.260,00 Euro notwendige Mindest-Zuführung nicht ausgewiesen werden – erst nach Hinzurechnung der nicht zweckgebundenen Investitionspauschale mit 29.900,00 Euro, die im Vermögenshaushalt zu veranschlagen ist, wird die erforderliche Mindest-Zuführung geringfügig überschritten. Dass sich im Vergleich der Ansätze der Jahre 2010 und 2011 die Zuführung um 33.960,00 Euro erhöht, ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Gewerbesteuer mit 80.000,00 Euro veranschlagt wer-den kann (davon sind im Rahmen der Gewerbesteuer-Umlage 16.970,00 Euro abzuführen), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 311.660,00 Euro erwartet werden können und die Kreisumlage (wegen geringerer Umlagekraft als 2010) mit 362.570,00 Euro anzusetzen ist; trotz einer geringeren Schlüsselzuweisung (Ansatz 488.160,00 Euro) und einer erhöhten Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft (Ansatz 133.610,00 Euro) kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt gegenüber dem Vorjahr um den erwähnten Wert gesteigert werden. Festzustellen ist allerdings, dass die derzeitige Schlüsselzuweisung für die Gemeinde wegen ihrer geringen eigenen Steuerkraft unzureichend ist.
In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde wurden die Ansätze im Verwaltungshaushalt „streng kalkuliert“ und weisen in den Einzelplänen 0-8 (abgesehen von den Mehraufwendungen für die Kindertagesbetreuung im Einzelplan 4) in der Summe nahezu keinen zusätzlichen Bedarf aus.
Herr Trauner verwies nochmals auf die Ausführungen zu den kostenrechnenden Einrichtungen (Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) im Vorbericht, wonach im Zusammenhang mit den umfangreichen Investitionen in den Jahren 2009-2011 nach vorliegen aller notwendigen Fakten zu prüfen ist, inwieweit ggf. eine Anpassung bei den Gebühren vorzunehmen ist.
Im Zusammenhang mit der Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten beabsichtigt die Gemeinde ferner, ab dem 01. Januar 2012 eine Steuer für Zweitwohnsitze zu erheben, wobei mit jährlichen Einnahmen von etwa 25.000,00 Euro gerechnet wird.
Neben dem Ankauf eines Rettungsspreizers für die Freiwillige Feuerwehr Schöfweg (mit erheblichen Kostenbeteiligungen der Freiwilligen Feuerwehr), der Abfinanzierung der Sanierung des Grundschulgebäudes, der Pflegemaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplanes, der Errichtung einer Bauhofhalle (mit Grunderwerb), der Abfinanzierung der Abwasserbeseitigung im Ortsteil Steinberg und einer Reihe von Maßnahmen mit „geringerem“ Kostenumfang wurden als Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt der Ausbau der „Herzog-Wilhelm-Straße“ und die Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung – BA 03 bezeichnet; des weiteren ist bei einer „entsprechenden Finanzierung“ geplant, in den Jahren 2011 und 2012 den „Erlebnispfad Sonnenwald“ zu errichten.
Gemeinderat Brunnbauer stellte fest, dass bzgl. des Erlebnispfades noch keine definitiven Aussagen über die Kosten und deren Finanzierung getroffen werden können und die Ansätze im diesjährigen Haushaltsplan nur auf Grund grober Schätzungen gebildet wurden. Dazu stellte der Vor-sitzende fest, dass die mit der Projektierung beauftragte Landschaftsarchitektin, Frau Sammer, zur Zeit in gegenseitiger Absprache die notwendigen detaillierten Ermittlungen anstellt, inwieweit bei der Ausführung der vorgesehenen Stationen des Pfades Eigenleistungen durch den gemeindlichen Bauhof (Arbeitsleistungen, Fahrzeuge- und Geräteeinsätze) erbracht werden können und wie diese zu bewerten sind. Die Ermittlungen sind deswegen genauestens vorzunehmen, nachdem sie bei der Abrechnung der Maßnahmen im Zusammenhang mit den Fördermitteln mehr oder weniger den vorausgegangenen Schätzungen entsprechen müssen. Nach Abschluss der Planung und der Kostenermittlungen sowie der Abklärung der zu erwartenden Zuschüsse, wird das Projekt dem Gemeinderat in einer voraussichtlich eigenen Sitzung vorgestellt werden; wenn es dabei auch hinsichtlich der Finanzierung Zustimmung findet, wird Beschluss über die Umsetzung und die Beantragung der Zuwendungen gefasst werden.
In mehreren Wortmeldungen wurde darauf hingewiesen, dass für das Projekt bereits deutlich höhere Kosten als ursprünglich angenommen im Raum stehen; Bürgermeister Geier verwies darauf, dass das aktuelle Projekt andere Ziele verfolgt und die bereits erwähnte Kostenschätzung und deren Finanzierung abgewartet werden sollte. Auf Grund der umfangreichen Vorberatungen erfolgte keine weitere Aussprache zum Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr.
Beschluss: Die Gemeinde Schöfweg erlässt auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.497.640,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.314.200,00 Euro ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 495.220,00 Euro.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 330 v. H.
2. Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 330 v. H.
3. Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 500.000,00 Euro.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2011 in Kraft.
Beratungsgegenstand:
Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011-2014
Zu der nach den Vorschriften der Gemeindeordnung geforderten mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und das als Unterlage dafür zu erstellende Investitionsprogramm, verwies der Vorsitzende auf den vorliegenden und im Rahmen der Vorbesprechung des Haushalts ebenfalls bereits umfassend erörterten Entwurf.
Er sieht neben der Fertigstellung des „Erlebnispfades Sonnenwald“ im kommenden Haushaltsjahr in den Jahren 2012 und 2013 insbesondere den Ausbau der GVStr. „B533-Allhartsmais“ und im Haushaltsjahr 2014 (mit Fertigstellung im Haushaltsjahr 2015) den Ausbau der GVStr. „Haunstein-Platzl“ vor. Inwieweit die Gemeinde das vorgesehene Investitionsprogramm (vor allem auch hinsichtlich des zeitlichen Rahmens) „umsetzen kann“, ist auch davon abhängig, ob die vor mehreren Jahren auf Grund von „groben Schätzungen“ für die Straßenbaumaßnahmen ermittelten Kosten noch ausreichend sind und die geplanten staatlichen Zuweisungen sowohl in der Höhe bewilligt als auch bauzeitgleich bereitgestellt werden könnten. Für den Straßenausbau nach All-hartsmais wird die Planung und aktuelle Kosten-schätzung demnächst vorgelegt werden, damit zum 01. September 2011 der Antrag für die staatlichen Zuwendungen gestellt werden kann.
Beschluss: Dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011-2014 wird zugestimmt.
Beratungsgegenstand:
Auftragsvergabe für die Entsorgung des teerhaltigen Fräßgutes aus der „Herzog-Wilhelm-Straße“
Bürgermeister Geier gab ein Schreiben des Ingenieurbüros Wolf GmbH vom 18. Mai 2011 bekannt, wonach im Zuge der Fräßarbeiten an der bestehenden Asphaltdecke sich der Verdacht auf teerhaltige Bestandteile im vorhandenen Straßenaufbau ergab. Das ausgebaute Fräsmaterial wurde nach subjektiver Einschätzung in zwei getrennte Chargen vor Ort gelagert. Im Zuge der Beprobung und Nachbeprobung hat sich jedoch herausgestellt, dass das komplette Material belastet ist und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden muss. Wie mit der Gemeinde abgestimmt, wurden drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots für die Entsorgung incl. Abtransport aufgefordert; dabei ist das Angebot der Firma Thoma Bau- und Recycling GmbH & Co.KG, Hutthurm, im Hinblick auf den Preis das annehmbarste.
Beschluss: Der Firma Thoma Bau- und Recycling GmbH & Co.KG, Hutthurm, wird auf Grund des Hauptangebotes vom 17. Mai 2011 der Auftrag zu einer Summe von brutto 14.470,40 Euro erteilt.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
a) Verlängerung der Wasserleitung in der „Herzog-Wilhelm-Straße“
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Versorgungsleitung der Gemeinde in der fraglichen Straße derzeit am bebauten Grundstück mit der Nr. 39 endet. Die Straße wird zur Zeit auch ab diesem Grundstück in einer Länge von ca. 205 m in Richtung des Ortsteiles Mitterdorf ausgebaut. Er hielt es für angebracht, in diesem Straßenabschnitt eine Wasserleitung mit zu verlegen, um bei eventuellen Versorgungsschwierigkeiten der am Ende der Straße im Ortsteil Mitterdorf folgenden Grundstücke „gerüstet“ zu sein und ein späteres Aufbrechen der neuen Straße zu vermeiden. Die Kosten für die Verlegung der Leitung belaufen sich nach einem Angebot der Firma Altendorfer Bau GmbH vom 17. Mai 2011, welches durch das Ingenieurbüro Wolf GmbH geprüft worden ist, auf brutto 5.180,31 Euro. Im Rahmen der Beratung wurde der vorgetragenen Argumentation gefolgt und ein Verlängern der Versorgungsleitung als vorsorgliche Maßnahme befürwortet.
Beschluss: Die Wasserleitung in der „Herzog-Wilhelm-Straße“ wird ab ihrem derzeitigen Ende beim bebauten Grundstück Nr. 39 bis zum Ausbauende der Straße in Richtung Mitterdorf verlängert. Das Angebot der Firma Altendorfer Bau GmbH, Waldkirchen, vom 17. Mai 2011 mit einer Summe von brutto 5.180,31 Euro wird angenommen.
Die Aufwendungen werden als überplanmäßige Ausgaben im Rahmen des diesjährigen Haushalts geleistet.
b) Verleihung der „Goldenen Meisterbriefe“ an Herrn Albert Weinberger und Herrn Herbert Veit
Bürgermeister Geier wies darauf hin, dass der Berichterstattung in der Tagespresse entnommen werden konnte, dass Herrn Albert Weinberger und Herrn Herbert Veit durch die Handwerkskammer der „Goldene Meisterbrief“ verliehen wurde. Das gesamte Gremium zeigte sich erfreut über die Auszeichnungen, die den verdienten Handwerksmeistern zuteil wurden – die Gemeinde gratuliert dazu und wünscht Herrn Weinberger und Herrn Veit weiterhin ein erfolgreiches Wirken.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder
Zuschüsse der Gemeinde für bauliche Maßnahmen an der Pfarrkirche Schöfweg
Gemeinderat Schiller wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen an der Pfarrkirche in Schöfweg in der Vergangenheit wiederholt Zuschüsse der Gemeinde gewährt worden sind. Er stellte die Frage, ob derzeit ein entsprechender Antrag vorliegt, was durch Bürgermeister Geier verneint wurde.
30. Sitzung des Gemeinderates am 30.04.2011
Beratungsgegenstand
Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte;
Zustimmung zur Änderung der im § 9 des Kooperationsvertrages festgelegten Laufzeit
Der Vorsitzende informierte die anwesenden Mitglieder über den aktuellen Stand in Sachen Mittelschulverbund. Seinen Ausführungen war nachfolgender Sachverhalt zu entnehmen:
In der von Schulrat Grabl am 23.03.2011 einberufenen Besprechung in Grafenau, wurde nach weiteren erfolglosen Versuchen, eine Einigung in Sachen Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte herbeizuführen, mit den anwesenden Bürgermeistern vereinbart, dass die Geschäftsleiter der betroffenen Gemeinden sowie der Stadt Grafenau, in einer weiteren Gesprächsrunde Lösungsansätze erarbeiten sollen, die für alle Beteiligten tragbar und akzeptabel sind.
In der Runde der Geschäftsleiter wurde die Problematik nochmals eingehend diskutiert und versucht, die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung zu schaffen. Im Rahmen der ausführlichen, sachlichen und sehr fair verlaufenen Gespräche wurde schnell klar, dass wenn beide Parteien (hier die Gemeinden Spiegelau, St.Oswald-Riedlhütte, Neuschönau und die VG-Schönberg für den Schulverbund St.Oswald-Riedlhütte und die Stadt Grafenau und VG Thurmansbang für den Schulverbund Grafenau / Thurmansbang) auf ihren Standpunkten beharren, eine Einigung nicht zustande kommt.
Im Rahmen der weiteren Beratung verständigte man sich daher einvernehmlich auf folgenden Lösungsvorschlag:
„Der öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag zwischen dem Hauptschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband St. Oswald-Riedlhütte für den Schulverbund Schönberg-Riedlhütte soll auf 2 Jahre Laufzeit beschränkt werden. (Die derzeitige Regelung sieht eine unbefristete Laufzeit vor). Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit Grafenau / Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten dazu werden im Vorfeld neu verhandelt.“
Um abklären zu können, ob auch die Regierung von Niederbayern diesen Vorschlag akzeptieren würde, setzte man sich umgehend mit Herrn
Oberregierungsdirektor Schorr sowie dem Bereichsleiter für Schulen, Herrn Schätz, in Verbindung. Hierbei wurde von beiden Gesprächspartnern versichert, dass die angedachte Vorgehensweise zwar nicht den Vorgaben entspreche, sie aber durchaus mit der Lösung einverstanden
wären. Sofern die jeweiligen Gremien den Vorschlag befürworten und die nachfolgende Änderung im bestehenden Kooperationsvertrag des Schulverbundes Schönberg-Riedlhütte vorgenommen wird, stehe einer Zustimmung nichts mehr im Wege. Außerdem würde dadurch auch der für 16. Mai vorgesehene Termin an der Regierung von Niederbayern, hinfällig.
Folgende Änderung im Kooperationsvertrag des Schulverbundes Schönberg - Riedlhütte wird vorgeschlagen:
§ 9
Laufzeit, Revisionsklausel
(1) Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen. Die Kündigung ist für diese Dauer ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit dem Schulverbund Grafenau / Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten werden dazu im Vorfeld neu verhandelt.
Der Vertrag ist jährlich durch die Verbundversammlung zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Verbesserungsbedarf vor Beginn des nächsten Schuljahres entsprechend zu ändern. Seitens der Geschäftsleiter wird vorgeschlagen, den Lösungsvorschlag den jeweiligen Gremien zur Beratung vorzulegen und eine Zustimmung herbeizuführen.
Beschluss: Der bisher im öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag der Hauptschulverbände Schönberg und St. Oswald - Riedlhütte für den Schulverbund Schönberg - Riedlhütte enthaltene § 9 wird durch die folgende Fassung ersetzt:
§ 9
Laufzeit, Revisionsklausel
(1) Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen. Die Kündigung ist für diese Dauer ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit dem Schulverbund Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten werden dazu im Vorfeld neu verhandelt.
Der Vertrag ist jährlich durch die Verbundversammlung zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Verbesserungsbedarf vor Beginn des nächsten Schuljahres entsprechend zu ändern.
Beratungsgegenstand:
Entgeltanpassung für Betriebsleitung und Betriebsausführung nach der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen - Zustimmung -
Der Vorsitzende gab bekannt, dass mit der Verordnung vom 27. Januar 2011 die Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) geändert worden ist. Die Änderung sieht eine Anhebung der Entgelte für die vereinbarte Betriebsleitung und Betriebsausführung zum 01. Juli 2011 vor. Grundlage ist die gemeinsame Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald zwischen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Gemeindetags vom
16. November 2004, der sog. „Pakt für den Kommunalwald“. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass die Entgelte für die Betriebsleitung und Betriebsausführung in 12 Jahren (ab 2004) auf kostendeckende Sätze angehoben werden. Dabei werden die vom Kommunalwald zu erbringenden Gemeinwohlfunktionen berücksichtigt und Kostendeckung angenommen, wenn die Entgelte durchschnittlich 60% der dem Staat entstehenden Personalaufwendungen erreicht haben. Im Zuge der Entgelterhöhung 2007 wurde festgelegt, die weiteren Anpassungen in Abständen von 2 Jahren vorzunehmen. Nach den Anpassungen 2007 und 2009 steht die nächste Erhöhung zum 01. Juli 2011 an.
Neben der rechnerischen normalen Erhöhung war auch 2011 nochmals ein zusätzlicher Erhöhungsschritt aufgrund der im Jahr 2009 erläuterten Umsatzsteuerproblematik notwendig. Damals war vereinbart worden, die Berücksichtigung der abzuführenden Umsatzsteuer in der Entgeltkalkulation auf zwei hälftige Schritte (2009 und 2011) zu verteilen und damit abzumildern. Aus diesem Grund ist aber auch 2011 nochmals ein entsprechender Aufschlag in der Kalkulation notwendig. Im Ergebnis ist eine Anhebung der Entgeltsätze um 23 % notwendig. Für den Gemeindewald der Gemeinde Schöfweg bedeutet dies, dass für die forstamtliche Betriebsleitung und Betriebsausführung ab dem 01. Juli 2011 ein jährliches Gesamtentgelt von 615,93 Euro fällig ist (bisher 498,61 Euro). Der Berechnung sind 35,13 ha Holzbodenfläche zugrunde gelegt. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regen, teilt abschließend mit, dass es zu begrüßen wäre, wenn die Gemeinde Schöfweg weiter Interesse an einer Betriebsleitung und Betriebsausführung durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regen – Untere Forstbehörde – hat und sich zur Fortführung bzw. Neubegründung des Vertrages entschließt.
Beschluss: Der Zahlung eines Jahresentgeltes in Höhe von 615,93 Euro für die Betriebsleitung und Betriebsausführung im Körperschaftswald der
Gemeinde Schöfweg, durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regen, wird zugestimmt.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Es lagen keine Punkte zur Berichterstattung vor.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder
Verschließbare Anschlagtafel für öffentliche Bekanntmachungen an der Bushaltestelle Schöfweg
Gemeinderat Schiller stellte fest, dass Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung und öffentlicher Stellen an den Anschlagtafeln mutwillig entfernt werden und am Boden liegen. Andere Anschläge bzw. Plakate sind von diesen wilden Aktionen nicht betroffen. Herr Schiller stellte den Antrag, eine verschließbare Anschlagtafel anzuschaffen.
Wie der Vorsitzende mitteilte, wird die Anschaffung eines verschließbaren Schaukastens vorgesehen.
29. Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2011
Gegen die bestehende Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben und mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder um die Punkte
2. a) Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiett Schöfweg" durch das Deckblatt Nr. 2.
2. b) Anschluss des Anwesens "Handschuh 3", Fl.Nr. 4001 der Gemarkung Schöfweg an die öffentliche Trinkwasserversorgung, Antrag vom 30.03.2011
ergänzt.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung informierte Bürgermeister Martin Geier das Gremium über die von Frau Christiane Zeintl erfolgreich absolvierte Qualifizierung zur "Erlebnisbäuerin" und sprach den Glückwunsch der Gemeinde aus. Frau Zeintl erläuterte kurz die Qualifizierungsreihe "Lernort Bauernhof" des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die den Teilnehmern dabei behilflich sein möchte, ihren Hof in eine Lern- und Erlebniswelt für Kinder und Erwachsene zu verwandeln. Ziel sei dabei ein ganzheitliches und nachhaltiges Freizeitangebot zu schaffen, um so die Bewusstseinsbildung für die Natur zu fördern. Ebenso wie der Bürgermeister war sie der Meinung, dass sich die Idee des "Erlebnisbauernhofes" sehr gut mit den Zielen des geplanten "Naturerlebnispfades" verbinden lassen bzw. sich gegenseitig ergänzen.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle durch Albert Vogl, Haus, 94572 Schöfweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 4253 der Gemarkung Schöfweg
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Anmerkung: GR Vogl nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage durch Manuela Zollfrank, Herzogenaurach, auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/13 der Gemarkung Schöfweg (Rothaustraße 37)
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. Den erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird vorbehaltlich der Nachbarzustimmung das Einvernehmen erteilt.
Beratungsgegenstand:
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schöfweg“ durch das Deckblatt Nr. 2
Im Rahmen des Bauleitverfahrens wurde in der Zeit vom 14.02.2011 bis 15.03.2011 die öffentliche Auslegung sowie die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange über die Auslegung durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen und Äußerungen aufgrund der Bekanntmachung gingen nicht ein.
Die von der öffentlichen Auslegung benachrichtigten Fachstellenhaben folgende Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht:
a) Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Schreiben v. 17.02.2011
"Wir erteilen Ihnen folgende fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:
Mit Schreiben vom 29.12.2010 haben wir mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Einwände bestehen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch der Verdacht ergeben, dass sich auf der Erweiterungsfläche möglicherweise eine ehemalige Hausmülldeponie befindet.
Zur Erkundung des Sachverhalts wurden deshalb am 17.02.2011 im Beisein von Vertretern des WWA Deggendorf und des LRA Freyung-Grafenau fünf Baggerschürfe im Bereich des Gewerbegebietes angelegt. Lediglich an einer Stelle wurden Bauschutt und Baureststoffe vorgefunden. Diese resultieren jedoch nicht von regelmäßigen Hausmüllablagerungen sondern wurden mit großer Wahrscheinlichkeit vom Vornutzer zur Verfüllung verwendet. Ähnliche Stoffe lagerten auch am Tag der Ortseinsicht oberflächlich auf dem Gelände. Der Verdacht einer Hausmülldeponie auf der geplanten Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes hat sich somit nicht erhärtet. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen damit keine Einwände gegen die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebietes. Der bei den anstehenden Baumaßnahmen ausgekofferte Bauschutt und die Baureststoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen.Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat Abdruck dieses Schreibens erhalten. Dr. Albin Schramm"
Wertung: Der Verdachtsfall Altlasten im Erweiterungsgebiet wurde in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt mit den durchgeführten Schürfungen entkräftet bzw. nicht bestätigt. Der Bauschutt wird bzw. wurde entfernt. Zwischen dem Vorbesitzer und dem Erwerber wurde die Entsorgung geregelt.
b) Staatliches Bauamt Passau, Schreiben v. 08.02.2011
"Zum o.g. Bebauungsplan wurde bereits eine bauamtliche Stellungnahme vom 04.01.2011 Nr. S22-4622-143/10 abgegeben. Die Stellungnahme bleibt weiterhin aufrecht und gilt sinngemäß für die erneute Auslegung. Bei Beachtung der o.g. Stellungnahme bestehen gegen die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schöfweg“ durch Deckblatt Nr. 2 von Seiten des Staatlichen Bauamtes keine Bedenken. Schwabengruber, TAR"
Wertung:Keine weitere Veranlassung.
c) E.ON Bayern AG, Regen, Schreiben vom 10.02.2011
"In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der E.ON Bayern AG.
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verkehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW 125. Nähere Auskünfte über Sicherheitsvorschriften und Einweisungen in bestehende Versorgungsanlagen erteilt Ihnen gerne das Netz-center der E.ON Bayern AG in Regen. Die Adresse lautet: Pointenstraße 12, 94209 Regen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Hinsichtlich der in den angegebnen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. E.ON Bayern AG Netzcenter Regen"
Wertung: Keine weitere Veranlassung.
d) Kreisgruppe FRG Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 10.03.2011
"Bei der vorliegenden Planung haben wir keine für uns erheblichen Mängel feststellen können."
e) Bayerischer Bauernverband Freyung vom 03.01.2011
Zur vorgeschriebenen Planungsmaßnahme bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwände.
f) Landratsamt Freyung-Grafenau vom 11.03.2011
"Das Landratsamt Freyung-Grafenau nimmt zu dem vorgelegten Entwurf für das Bebauungsplandeckblatt Nr. 2 zum „GE Schöfweg“ vom 27.01.2011 wie folgt Stellung. Auf alle beiliegenden Stellungnahmen des Technischen Umweltschutzes wird verwiesen. Ansonsten stimmen die beteiligten Fachstellen (Kreisbrandrat, Kreisbaumeister, Sg. 31 - Baurecht) dem Entwurf zu. Vorgebrachte Anregungen wurden berücksichtigt."
Technischer Umweltschutz. - Sachkomplex Lärmschutz Gewerbelärm.
"Mit den in Nr. 3.10.1 der technischen Festsetzungen festgelegten Emissionskontingenten besteht Einverständnis.
Sachkomplex elektromagnetische Felder.
Auf unsere Stellungnahme vom 30.12.2010 darf verwiesen werden."
Sachkomplex Altlasten.
"Auf dem Grundstücksteil der Fl.Nr. 3107 im Geltungsbereich des BBPI Deckblattes Nr. 2 wurden am 17.02.2011 unter Federführung des WWA Deggendorf Schürfe abgetan.
Dabei ist festgestellt worden, dass darauf eine vermutete Altlast in Form einer ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponie nicht vorhanden ist. Dagegen wurden in einem Schurf Abfallablagerungen im Boden in Form von Bauschutt vermischt mit Baustellenabfällen vorgefunden. Dieser neue Sachverhalt ist im Umweltbericht zu behandeln. Dabei ist auch seitens des Planungs-trägers die weitere Vorgehensweise aufzuzeigen, wie mit dieser Abfallablagerung im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung umgegangen wird.
Es wird gebeten im Einzelgenehmigungsverfahren den Technischen Umweltschutz zu beteiligen. 10.03.2011."
Wertung: Der neue Sachverhalt, Bauschutt, Baustellenabfälle wird im Umweltbericht behandelt.
Weitere Wertung siehe Abwägung WWA Deggendorf.
Beschluss: Das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „GE Schöfweg“ einschl. Begründung und Grünordnungsplan in der Fassung vom 27.01.2011 mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen wird als Satzung beschlossen. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und nicht unter § 10 Abs. 2 BauGB fällt, kann dieser ohne weiteres Anzeige- und Genehmigungsverfahren gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht werden und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt die Bekanntmachung durchzuführen.
Weiterer Beschluss: Der Antragsteller des Änderungsverfahrens hat die für den Erweiterungsbereich vorgesehenen Gründordnungsmaßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.
Beratungsgegenstand:
Anschluss des Anwesens „Handschuh 3“, Fl.Nr. 4001 der Gemarkung Schöfweg an die öffentliche Trinkwasserversorgung; Antrag vom 30.03.2011
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Geier gab den Antrag von den Ehegatten Walthart Elmar und Hiltburg, Handschuh 3, 94572 Schöfweg bekannt:
„Bezugnehmend auf unser heutiges Gespräch darf ich Sie bitten folgenden Antrag an den Gemeinderat weiterzuleiten: Wir beantragen für das Anwesen „Handschuh 3“, einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage“.
Begründung:
"Da unsere eigene Quelle bei Trockenheit sehr wenig Wasser erbringt und der Wartungsaufwand hoch ist, benötigen wir dringend einen Wasseranschluss."
Da dieser Anschluss im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen durchführbar wäre, könnten die Anschlussarbeiten bis zu unserem Haus unverzüglich beginnen. Sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten (Wasseranschluss) entstehen, werden von den Ehegatten Walthart getragen (vgl. Sondervereinbarung).
Der Vorsitzende weist im Rahmen der weiteren Erörterung darauf hin, dass die Gemeinde für die Gemeindeteile Kleinfreundorf – Allhartsmais eine öffentliche Wasserversorgungsanlage betreibt. Bei der in der Nähe des Grundstücks vorbeiführenden Hauptleitung entlang der Gemeindeverbindungsstraße Kleinfreundorf Richtung Allhartsmais handelt es sich um eine Versorgungsleitung der Gemeinde. An diese Versorgungsleitung kann ohne weiteres angeschlossen werden. In einem Vorabgespräch wurden die Möglichkeiten einer Kostenübernahme seitens der Antragsteller eruiert. Demnach könnte ein Anschluss unter nachfolgenden Voraussetzungen erfolgen:
Die Gemeinde Schöfweg übernimmt die Anschlusskosten an die Hauptleitung (Wasserschieber). Die Antragsteller entrichten die Herstellungsbeiträge in voller Höhe und übernehmen sämtliche Kosten der Leitungsverlegung bis zur Grundstücksgrenze (inkl. Material, Grabarbeiten etc.).
Die Arbeiten zur Leitungsverlegung, vom Wasserschieber bis zur Grundstücksgrenze, werden durch die Antragsteller in Auftrag gegeben und getragen. Sollten darüber hinaus weitere Kosten für die Gemeinde anfallen, so werden diese Kosten durch den Antragsteller erstattet.
Beschluss: Dem Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schöfweg wird zugestimmt. Die Gemeinde Schöfweg übernimmt die Kosten für den Anschluss an die Hauptleitung. Die Antragsteller haben den Herstellungsbeitrag in voller Höhe zu entrichten und tragen sämtliche Kosten der Leitungsverlegung. Mit den Antragstellern ist eine schriftliche Sondervereinbarung abzuschließen.
Beratungsgegenstand:
Beratung auf Errichtung einer Bauhofhalle der Gemeinde Schöfweg
Der Vorsitzende sprach den Platzbedarf der Gemeinde an. Die derzeitigen Lagerbedingungen und Lagerkapazitäten (Salzsilo) seien nicht zufriedenstellend. Will man künftig den günstigen Sommerbezugspreis für Streusalz nutzen, wird zusätzlicher Lagerraum benötigt. Derzeit beziehe die Gemeinde ca. 120 Tonnen Streusalz pro Winter. Ein weiteres Sparpotenzial erschließe sich, wenn das Streusalz mit Splitt gemischt werde. Ferner müsste bei der Realisierung einer Hackschnitzelheizung die im Gemeindehaus befindliche Garage ausgelagert werden, da ein Lagerplatz für die Hackschnitzel benötigt werde.
Der Bürgermeister stellte am Beispiel der Gemeinde Veitsbronn entsprechende Lagerhallen mit einer Abmessung von 36 x 16 m vor. Eine derartige Holzkonstruktion könne durch ein Unternehmen
erstellt werden und würde der Gemeinde keine Kosten verursachen, lediglich im Gegenzug die zur Verfügungsstellung von gemeindlichen Dachflächen für Photovoltaikanlagen. In Betracht kämen dabei diese Halle, das Schulgebäude, der Wertstoffhof, die bestehende Halle und das Gemeindehaus.
GR Schiller monierte lediglich die Außenverkleidung mit Blech, die seiner Meinung nach unpassend ist. GR Zeintl sah noch Probleme bei der Salzeinlagerung, sowie der Tatsache, dass die vorliegende Version noch keinen befestigten Boden vorsehe.
Grundsätzlich wurde vom Gremium diese Vorgehensweise befürwortet, genauere Detailfragen müssten jedoch noch abgeklärt werden. So soll alternativ auch die Möglichkeit erwogen werden die Halle selbst zu errichten.
Ein Beschluss hierzu wurde nicht gefasst.
Beratungsgegenstand:
Ersatzbeschaffung eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Schöfweg
Der bisher im HLF 20/16 der Freiwilligen Feuerwehr Schöfweg verlastete Hilfeleistungssatz entspricht wegen des heutigen Standes der Fahrzeugtechnik nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von hydraulischen Rettungsmitteln. Eine staatliche Förderung im Rahmen des Sonderförderprogrammes für die Beschaffung von "Hilfeleistungssätzen" käme zwar grundsätzlich in Frage, ist aber in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, da jährlich niederbayernweit lediglich 8 Stück gefördert werden und dabei der Zeitpunkt der Indienststellung der zu ersetzenden Geräte maßgeblich ist. Ferner werden ausschließlich Neugeräte mit einem Satz vom 30 % (maximal 6.000,-- €) gefördert.
Es liegt ein Angebot der Fa. Sturm, Regen, über einen hydraulischen Rettungssatz, bestehend aus Vorführgeräten, in Höhe von 16.500,00 € vor. Die angebotenen Geräte erfüllen die geforderten feuerwehrtechnischen Voraussetzungen. Zudem stünden kostenintensive Prüf- und Wartungskosten an. Die Kosten für entsprechende Neugeräte würden 19.000,00 - 20.000,00 € betragen.
Die FF Schöfweg übernimmt 50 % der Kosten und würde den auf zwei Haushaltsjahre verteilten Gemeindeanteil für das Jahr 2012 vorfinanzieren. Mit Verkaufserlösen für die Altgeräte würde in gleicher Weise verfahren, so dass sich bei Anschaffungskosten von 16.500,00 € folgende Finanzierung ergibt:
2011 12.375,00 4.125,00 16.500,00
2012 ./. 4.125,00 4.125,00 0,00
8.250,00 8.250,00 16.500,00
Verkauf
Altgerät
./. 1.000,00 ./. 1.000,00 ./. 2.000,00
Gesamt: 7.250,00 7.250,00 14.500,00
Haushaltsjahr | Anteil Feuerwehr | Anteil Gemeinde | Summe |
|---|---|---|---|
Haushaltsjahr 2011 | 12.375,00 | 4.125,00 | 16.500,00 |
Haushaltsjahr 2012 | -4.125 | - 4.125 | - 8.250 |
8.250 | 8.250 | 16.500 | |
Verkauf Altgeräte | - 1.000 | - 1.000 | - 2.000 |
Summe | 7.250 | 7.250 | 14.500 |
Zusammenfassend sah der Gemeinderat die von der Freiwilligen Feuerwehr Schöfweg vorgeschlagene Beschaffung, insbesondere die beachtliche finanzielle Beteiligung, als die wirtschaftlichste Lösung an. Bürgermeister Geier sprach der Wehr im Namen der Gemeinde einen besonderen Dank aus.
Beschluss: Der Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes, bestehend aus Vorführgeräten, gemäß dem Angebot der Fa. Sturm, Regen, vom 02.03.2011 in Höhe 16.500,00 € wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Freiwillige Feuerwehr Schöfweg 50 % der Kosten trägt und den auf zwei Haushaltsjahre verteilten Anteil der Gemeinde für 2012 vorfinanziert. Verkaufserlöse werden entsprechend aufgeteilt.
Beratungsgegenstand:
Information bezüglich Feuerwehrbeschaffungskartell zu Lasten der Städte und Gemeinden;
Schadenersatzmöglichkeiten der Kommunen.
Das Bundeskartellamt hat, mittlerweile rechtskräftige, Bußgeldbescheide gegen die Herstellerfirmen Rosenbauer, Ziegler sowie Schlingmann erlassen. Letztere lieferte den Aufbau des HLF 20/16 der FF Schöfweg. Betroffen von dem Vorwurf der Preis- und Quotenabsprachen sind offenbar "nur" Fahrzeuge über 7,5 to. Die Bußgeldbescheide decken den Zeitraum von 2001 bis 2009 (Mai) ab.
Nach den Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages sind hinsichtlich eventueller Schadenersatzansprüche auch Fragen einer drohenden Verjährung von Bedeutung. Hinsichtlich des Ausmaßes der Betroffenheit der Kommunen hat der Bayer. Gemeindetag die Mitglieder um Mitteilung der Beschaffungsmaßnahmen in den Jahren 2001 bis 2009 gebeten mit dem Ziel in dieser mit vielen komplexen Rechtsfragen behafteten Angelegenheit auf die Durchführung eines Musterverfahrens hinzuwirken. Diese Mitteilung an den Gemeindetag ist durch die Gemeinde erfolgt. Eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche obliegt jedoch jeder Gemeinde selbst.
Nach Sichtung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschaffung des HLF 20/16 ergaben sich keine Anhaltspunkte bezüglich einer Preisabsprache unter den Anbietern. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
Beratungsgegenstand:
Beratung über den Erlass einer Plakatierverordnung der Gemeinde Schöfweg
Gemeinden haben nach Art. 28 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) das Recht durch Verordnung zum Schutz des Ort- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturmerkmales Anschläge, insbesondere Plakate und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen zu beschränken.
Diese Regelung gilt für Anschläge, die nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken dienen und die nicht ortsfest angebracht sind. Gegenstand des Art. 28 LStVG sind demnach in erster Linie die ideelle Werbung und Anschläge politischer Parteien und Wählergruppen. Durch eine Plakatierverordnung soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, aufgrund der eine einheitliche Verfahrensweise bezüglich politischer Werbung gewährleistet ist. Den besonderen Verhältnissen für den Zeitraum unmittelbar vor Abstimmungen und Wahlen wird durch Ausnahmetatbestände in der Verordnung Rechnung getragen.
Für die bisherige "Anschlagspraxis" örtlicher Vereine und Verbände verändert sich durch die Verordnung dem Grunde nach nichts. Es soll in erster Linie ein "wildes" Plakatieren bzw. das Anbringen von unerwünschter Werbung durch auswärtige Personen, Interessengruppen, Veranstalter oder Firmen verhindert werden, da die Anbringung der Plakate von der Gemeinde genehmigt werden muss oder ungenehmigte Anschläge durch die Gemeinde im Einzelfall auch beseitigt werden können.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Erlass der "Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer der Gemeinde Schöfweg (Plakatierverordnung) vom 31.03.2011".
Beratungsgegenstand:
Durchführung von standesamtlichen Trauungen am Brotjacklriegel im "Turmstüberl"
Bürgermeister Geier führte aus, dass an ihn der Wunsch herangetragen wurde, die Möglichkeit zu schaffen auf dem Brotjacklriegel, speziell im "Turmstüberl", standesamtliche Trauungen abzuhalten. Nach den standesamtlichen Vorschriften kann dieser Raum entsprechend gewidmet werden. Seitens des Gemeinderates wird dies befürwortet. Abzuklären ist zum einen mit der Bayerischen Forstverwaltung die Frage der Zufahrt und zum anderen mit dem Bayerischen Wald-Verein e.V. - Sektion Büchelstein - die Benutzung der Räumlichkeiten.
Beschluss: Die Gemeinde Schöfweg stimmt der Durchführung standesamtlicher Trauungen auf dem Brotjacklriegel zu. Mit der Bayerischen Forstverwaltung und dem Bayerischen Wald-Verein e.V. - Sektion Büchelstein - sind die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.
Beratungsgegenstand:
Bericht über die Übernachtungszahlen der Gemeinde Schöfweg im Jahr 2010
Die Gesamtzahl der Übernachtungen im Jahr 2010 gab der Vorsitzende mit 29.954 an, wobei die Anzahl Gästeankünfte 5.531 betrug.
Sowohl bei den Gästeankünften als auch bei den Übernachtungszahlen ist im Vergleich zu den Vorjahren eine rückläufige Tendenz zu erkennen, bedingt in erster Linie durch fehlende Übernachtungen im Sporthotel Sonnenwald. Obwohl bayernweit ein eher steigender Trend festzustellen ist, scheinen sich die Zuwächse eher auf Ballungsräume zu konzentrieren.
Auf die Nachfrage von GR Zeintl, ob eine Zahl von ca. 30.000 Übernachtungen jährlich die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe noch rechtfertige, entgegnete der Bürgermeister, dass die erforderliche Anzahl der Übernachtungen (siebenfache Zahl der Hauptwohnsitze) bei weitem erreicht ist.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Gratulation
Bürgermeister Geier gratulierte der Gemeinderätin Nadine Aulinger zur Geburt des Sohnes Moritz.
Höhe der staatlichen Zuwendungen für BA 03
Die staatlichen Zuwendungen für die Wasserversorgung BA 03 (Scheibenberg, Reinermühle, Kniereit) mit 85.181,05 € und BA 04 (Steinberg) 34.540,02 €, insgesamt als 119.728,07 €.
Verleihung des Ehrenamtspreises des Bayerischen Ministerpräsidenten
Durch Landrat Ludwig Lankl wurde der Ehrenamtspreis des Bayerischen Ministerpräsidenten an Frau Erna Paternoster und Herrn Anton Eder für deren langjähriges engagiertes Wirken für den Kath. Deutschen Frauenbund bzw. bei den Sonnenwaldschützen Kniereit überreicht.
Mittelschulverbund
Auf den Mittelschulverbund eingehend berichtete der Bürgermeister, dass die Zustimmung der Stadt Grafenau noch immer fehlt. Hier versuche auch Schulrat Grabl eine Lösung herbeizuführen. Am 16.05.2011 steht eine weitere Aussprache bei der Regierung von Niederbayern an.
Klassenbildung der Grundschule Schöfweg
Bezüglich des Bestandes der Grundschule Schöfweg gebe es noch ungeklärte Fragen bei der Klassenbildung nicht jedoch hinsichtlich des Schulstandortes Schöfweg als solchen. Eine Sondierung habe ergeben, dass das die Bildung von Kombiklassen von den Eltern gewünscht werde.
Letztes feierliches Gelöbnis in Schönberg
Ferner berichtete er über die Teilnahme am letzten feierlichen Gelöbnis der Rekruten des Aufklärungsbataillon aus Freyung am 10.03.2011
Vorstellung eines E-Autos
Bei einer Vorstellung des E-Autos bei der Fa. Eiberweiser in Deggendorf wurde deutlich, dass bei der Umsetzung der Modellregion E-Wald die zögernde Haltung des Wirtschaftsministeriums nicht gerade förderlich ist.
20-jähriges Bestehen des Katholischen Frauenbundes Langfurth
Dem Katholisches Deutschen Frauenbund Langfurth gratulierte der Bürgermeister im Namen der Gemeinde zum 20-jährigen Bestehen.
Fortsetzung der Bauarbeiten des BA 03
Mit dem Weiterbau der Abwasserbeseitigung (BA 03) wurde am 24.03.2011 in Handschuh begonnen. Folgen sollen die Ortsteile Allhartsmais-Sand, die Herzog-Wilhelm-Straße und schließlich Langfurth. Hier wird die Fa. Altendorfer mit einem weiteren Bautrupp die Arbeiten aufnehmen.
Dieser Bauabschnitt soll in jedem Fall in 2011 abgeschlossen werden.
Beratungsgegenstand:
Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Erweiterung der Abwasserbeseitigung im Ortsteil Handschuh, nicht mit einbezogenes Anwesen
GR Brunnbauer erbat Auskunft darüber, weshalb im Zuge der Erweiterung der Abwasserbeseitigung ein Anwesen in Handschuh nicht mit einbezogen wurde. Der 1. Bürgermeister erklärte daraufhin, dass der Eigentümer dies nicht wollte, da er bereits über eine Kleinkläranlage verfüge.
„Umfrageaktion“ bei den Eltern der Grundschüler
Auf Unverständnis stieß bei GR Wildfeuer eine "Umfrageaktion" unter den Eltern der Grundschüler, die seiner Meinung nach viel Verunsicherung verursacht habe. Der Vorsitzende verwies dazu auf den nichtöffentlichen Teil.
Verspätete Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle
GRin Feuchtmeir monierte die verspätete bzw. die noch nicht erfolgte Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle in den "Sonnenwald-Nachrichten" und im Internet. Der Bürgermeister sicherte zu, den Sachverhalt zu klären.
Ende der öffentlichen Sitzung um 21:15 Uhr
28. Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2011
Gemeinderat Vogl und die Gemeinderätinnen Aulinger und Feuchtmeir waren zur Sitzung aus privaten Gründen entschuldigt.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Teilausbau der bestehenden Scheune durch Herrn Otto Geier, Freundorf auf dem Grundstück Flur-Nr. 3793 der Gem. Schöfweg
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. Die Wasserversorgung ist durch die Wassergenossenschaft Freundorf sicherzustellen.
ANMERKUNG:
1. Bürgermeister Geier nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Herrn und Frau Monika und Konrad Blöchl, Mutzenwinkel, auf dem Grundstück Flur-Nr. 3504 der Gem. Schöfweg
Beschluss: Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Der Anschluss an den Hauptkanal ist auf eigene Kosten herzustellen. Die Wasserversorgung ist durch die private Anlage des Anwesens „Mutzenwinkel 29“ sicher zu stellen.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Hackschnitzellagers durch Zollfrank Solar- und Haustechnik GmbH, Herzogenaurach, auf dem Grundstück Fl.Nr. 3107 der Gem. Schöfweg (Gewerbegebiet Schöfweg)
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Beratungsgegenstand:
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges, Flur-Nr. 2189, Gem. Schöfweg
Aus dem Flurstück Nr. 2189 der Gem. Schöfweg wurde durch die Gemeinde Schöfweg eine Teilfläche an Herrn Hans Junkmann, München, verkauft. Diese Teilfläche war bisher als öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg in das Bestandverzeichnis der Gemeinde Schöfweg eingetragen. Da dieses etwa 90 m lange Teilstück jegliche Bedeutung als öffentlicher Weg verloren hat und eine Zufahrt für die hinterliegenden Grundstücke über den verbleibenden Teil der Fl.Nr. 2189 ("Kirchenweg") und die Fl.Nr. 2153 ("Tannenbaumweg") gegeben ist. Die Absicht der Einziehung des Weges wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG drei Monate vorher angekündigt (s. öffentliche Bekanntmachung vom 21.06.2010). Einwendungen wurden keine erhoben.
Beschluss:
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 folgendes Teilstück des "Kirchenweges von Grattersdorf" einzuziehen:
Anfangspunkt: Einmündung in den "Tannenbaumweg", Fl.Nr. 2153, Gem. Schöfweg
Endpunkt: Einmündung bei Fl.Nr. 2218/9, Gem. Schöfweg
Die Einziehung ist im Straßenbestandsverzeichnis entsprechend zu vollziehen.
Beratungsgegenstand:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Bürgerarbeit
Der Vorsitzende berichtete über den aktuellen Regelungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie über die ab dem Jahr 2011 neu hinzugekommene Maßnahme „Bürgerarbeit“:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM):
Laut Mitteilung der Agentur für Arbeit können für das Jahr 2011 die gleichen AB-Maßnahmen wir im Vorjahr bewilligt werden. Es kann somit für die Zeit vom 01.05.2011 bis zum 30.11.2011, bei der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) eine AB-Maßnahme für eine Person beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Festbeträgen und beläuft sich auf monatlich 1.190,00 Euro pro Person (ca. 80%).
Bürgerarbeit:
Ab dem Jahr 2011 können zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen, sog. „Bürgerarbeitsmaßnahmen“, in Aussicht gestellt werden. Gefördert werden Personen aus dem Arbeitslosengeld II, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, mit monatlich 1.080,00 Euro.
Die Maßnahme wird für 3 Jahre bewilligt, wobei ein Teilnehmer höchstens zwölf Monate beschäftigt werden kann. Bewilligungsbehörde für die genannte Maßnahme ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu stellen.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Nachwuchs bei GR ìn Nadine Aulinger
Der Vorsitzende teilte mit, dass Gemeinderätin Nadine Aulinger am 27.02.2011 einen Sohn geboren habe. Persönliche Glückwünsche werden Frau Aulinger in der nächsten Sitzung entgegengebracht.
Einladung der Feuerwehr Langfurth 125 Jahre
1. Bgm. Geier gab die Einladung der FFW Langfurth zum 125-jährigen Gründungsfest am 13. und 14. Aug. 2011 bekannt. Er bat schon jetzt um eine zahlreiche Beteiligung an der Feierlichkeit.
Bildungsregion FRG
Der Vorsitzende stellte die vom Schulamtsleiter Grabl übersandten Unterlagen über die „Bildungsregion“ vor. Diese Unterlagen sind als Anlage und Bestandteil diesem Protokoll beigefügt.
Projekt E-Wald (Antrag mit der Region Sonnenwald);
Der Vorsitzende gab bekannt, dass im Rahmen des Projekts „E-Wald“ unter der Federführung der Fachhochschule Deggendorf, Technologiecampus die Gemeinden der Landkreise Cham, Regen, Freyung-Grafenau, Deggendorf und Passau aufgefordert wurden, bis zum 05. Januar 2011 geeignete Standorte für Ladestationen zu ermitteln.
Bei der Auswahl der Standorte habe man besonders auf touristisch relevante Standorte zu achten gehabt. Im Detail sind pro Landkreis 20 Ladestationen in Städten und Gemeinden, 10 Ladestationen in unmittelbarer Nähe bedeutender Tourismuseinrichtungen sowie 5 Ladestationen in Städten als Übernahmestationen für Bürger vorgesehen. Wo die Ladestationen letztendlich aufgebaut würden, ist derzeit noch offen. Auf jeden Fall habe man sich entschlossen, am Projekt teilzunehmen und einen gemeinsamen Antrag mit den Sonnenwaldgemeinden Zenting, Innernzell und Schöfweg gestellt.
Als Standort für die Ladestation habe man den Parkplatz am FFW-Haus in Langfurth vorgesehen. Während der Ladezeit könnten Touristen im Sommer die umfangreichen Wanderwege der Region Sonnenwald bewandern und in den Wintermonaten das alpine Skiangebot der umliegenden Skiliftbetreiber wahrnehmen. Der Standort bringe auch noch den Vorteil mit sich, dass sich in unmittelbarer Nähe sowohl das Sporthotel Sonnenwald als auch das derzeit in Sanierung befindliche Hotel „Langfurther Hof“ befinden.
Naturparkmaßnahmen in 2011
Der Vorsitzende informierte über die im Jahr 2010 durchgeführten Landschaftspflegemaßnahmen. Bei den Flächen handelte es sich um die Flurnummern 2866 und 2903, die durch die Betriebe Feuchtmeir und Karl bewirtschaftet wurden. Wie der Vorsitzende weiter berichtete wurde im vergangenem Jahr im Rahmen einer Interessenerkundung nochmals die Gemeinde mit der Abwicklung bzw. Abrechnung beauftragt. Dies bezog sich jedoch nur für die Flächen zum VNP-Satz, für die ein Vertrag abgeschlossen wurde, der jedoch nicht zustande kam. Um nun in diesem Jahr schneller handeln zu können, sollte vorab im Gemeinderat die weitere Vorgehensweise festgelegt werden, für den Fall, dass erneut Verträge nicht zustande kommen.
Nach den weiteren Ausführungen des Vorsitzenden wurden im vergangenen Jahr mit dem Projekt Mitterdorf insgesamt zwei geförderte Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt. Der Fördersatz für die Maßnahme Mitterdorf betrug 80 v.H. und für Haunstein 70 v.H. Die Eigenmittel der Gemeinde wurden mit 50 % durch das Landratsamt Freyung-Grafenau bezuschusst, so dass letztlich die Gemeinde für die im Jahr 2010 durchgeführten Maßnahmen 1.138,10 Euro aufwenden musste.
Sofern sich an den Förderrichtlinien nichts ändert und sich die Kosten für die Landschaftspflegemaßnah-men im Bereich bis ca. 1.500,00 Euro bewegen würden , könnte diese Maßnahme auch in diesem Jahr wieder durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Flächen nicht in das Vertragsnaturschutzprogramm des Landratsamtes Freyung-Grafenau aufgenommen werden. Das VPN-Programm benennt Pauschalsätze, deren Kostenkalkulation auf Erfahrungswerten der letzten Jahre basiert.
Biotoppflege im FFH-Gebiet „Brotjacklriegel“ bei Mitterdorf
Bereits im vergangenem Jahr 2010 wurde die Maßnahme zur Sicherung und Optimierung teils prioritärer FFH-Lebensraumtypen ausgeführt. Davon betroffen sind die Grundstücke Fl.Nr. 3092 bis 3098, jeweils Gem. Schöfweg. Weitergeführt werden soll die 2010 bereits durchgeführte Beseitigung eines Großteils der Gebüsch- und Gehölzsukzession sowie die Mahd der bereits im Vorjahr gemähten Bereiche, soweit dies auf Grund des diesjährigen Vernässungsgrades möglich ist.
Die förderfähigen Gesamtkosten betrugen im Haushaltsjahr 2010 5.700,00 Euro und der beantragte Zuschuss 4.560,00 Euro (80 v. H). An öffentlichen Eigenmitteln für die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2010 waren Aufwendungen von 960,00 Euro einzuplanen. Die Kosten für die Gemeinde Schöfweg beliefen sich danach im Haushaltsjahr 2010 auf 50 % der öffentlichen Eigenmittel in Höhe von 480,00 Euro.
Im Rahmen der anschließenden kurzen Beratung war man sich darüber einig, dass eine Weiterführung der Pflegemaßnahmen sowie die Biotoppflege sinnvoll ist. Die erforderlichen Unterlagen sind daher für die nächste Sitzung vorzubereiten.
Verkauf des alten BRK Garagentor 1200,- € abz. Ebay Verkaufsprovision und Einstellgebühren
Der Vorsitzende gab bekannt, dass er das alte BRK-Garagentor im Internet über Ebay zum Verkauf angeboten habe. Dabei wurde ein Verkauferlös von 1.200,00 Euro erzielt. Der Betrag, abzgl. der Verkaufsprovision und der Einstellgebühren ging am 16. Februar 2011 auf das Konto der Gemeinde ein..
Brücke am Forstweg bei Scheibenberg
Wie der Vorsitzende berichtete, sprach Herr Peter Josef bei ihm vor und berichtete über Schäden an der Brücke des Flurbereinigungsweges bei Scheibenberg. Aufgrund der „massiven Mängel“ fordert dieser eine Gewichtsbeschränkung für das Brückenbauwerk. Wie der Vorsitzende weiter ausführte, waren in der Angelegenheit auch bereits seine Vorgängerin Frau Weinberger sowie die Förster Hartinger und Matschke beschäftigt. Augenscheinlich wurde das Problem damals dahingehend gelöst, dass nach der besagten Brücke eine Wendeplatte errichtet wurde mit dem Ziel, dass schwere LKW den Wald nur noch von der Turmstraße her befahren und dann an der Wendeplatte wenden müssen. Tatsächlich fahren die LKW laut Herrn Peter aber über die Brücke (verwenden quasi den Wendeplatz nicht), beladen ihre Fahrzeuge und fahren dann an der Turmstraße wieder auf die Kreisstraße oder umgekehrt mit vollem Gewicht über die Brücke. Für die Brücke selber bestehe keine Gewichtsbeschränkung.
Insgesamt gesehen, so der Vorsitzende weiter, war es keine zufriedenstellende Lösung, einer sicherlich teuren Brückensanierung zu entgehen, wenn man dahinter einen Wendeplatz anlege. Aus forstwirtschaftlicher Sicht ist eine Durchfahrt, ohne wenden zu müssen, sicherlich sinnvoll. Außerdem würde man die Brücke auch für den bestehenden Wanderweg sowie der Loipentrasse benötigen. In Hinsicht auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht am Brückenbauwerk müsse aber sofort eine Gewichtsbeschränkung angebracht werden. Für eine dauerhafte Lösung komme man nicht drum rum ,sich Gedanken über einen finanzierbaren Weg der Brückensanierung zu machen.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion merkte Gemeinderat Zeintl an, dass früher angedacht war, hier eine Furt zu bauen; Gemeinderat Meier gab zu bedenken, dass die Brücke auch bei Holztransporten benutzt werde und sie ihm nicht so marode erscheint, wie eben angesprochen. Er sprach sich grundsätzlich dafür aus, dass erst mal feststellt werden soll, wer für das Brückenbauwerk überhaupt zuständig ist.
Information in Sachen Naturerlebnispark
Der Vorsitzende informierte über den Sachstand i. S. Naturerlebnispfad. Daraus war zu entnehmen, dass derzeit durch die Landschaftsarchitektin Frau Sammer, die von der Regierung geforderten und für eine Förderung notwendigen Konzeptänderungen vorgenommen werden. Über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung berichtet.
Aufstellung von Begrüßungstafeln
Der Vorsitzende informierte darüber, dass in der Gemeinde Zenting neue Begrüßungstafeln aufgestellt werden sollen. Die Tafeln (Muster liegen bereits vor) seien seiner Meinung nach sehr gelungen und werben nebenbei auch noch für die Region Sonnenwald. Nach einem Gespräch mit Bürgermeister Ritzinger stellte sich heraus, dass es durchaus Sinn machen würde, auch für die Gemeinde Schöfweg artgleiche Begrüßungstafeln aufzustellen und dadurch die Region noch stärker zu bewerben. GR Schiller merkte hierzu an, dass man diese Gedanken schon mal hatte. Letztendlich wurde dieser aber wieder verworfen, da es keine Genehmigung für die Aufstellung der Schilder gab. GR Meier sprach sich dafür aus, dass wenn eine Beschilderung erfolgt, diese auch einheitlich sein sollte. Das Beispiel Zenting mit dem „Sonnenwald-Logo“ sei gelungen und könne auch für Schöfweg angewandt werden. Nachdem die Aufstellung von Begrüßungstafeln als nicht schlecht befunden wurde, wird der Vorsitzende die Sache weiterverfolgen und den Gemeinderat am laufenden halten.
Plakatierungsverordnung für Gemeinde Schöfweg
Der Vorsitzende berichtete, dass im Zusammenhang mit der Anfrage auf Werbung für die NPD Veranstaltung festgestellt wurde, dass in der Gemeinde Schöfweg keine Plakatierungs-Verordnung bestehe. Um eine geregelte und saubere Plakatierung für die Zukunft sicherstellen zu können ist es seiner Meinung nach sinnvoll, hierfür eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Ein Muster für eine Plakatierungs-Verordnung sei für jedes Mitglied vorbereitet und als Tischvorlage ausgeteilt worden. Er würde nun bitten, dass man sich über den Erlass der Verordnung Gedanken mache.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder
Zeitungsbericht „Grafenau holt Kinder heim“
GR Meier sprach den Zeitungsbericht über den Mittelschulverbund „Grafenau holt Kinder heim“ an. Im Bericht wurde unter anderem auch erwähnt, dass Grafenau in den laufenden Gesprächen über den angedachten Zweierverbund mit Riedlhütte nicht involviert gewesen sei. Diese Aussage könne aber so nicht zutreffen, da die Stadt Grafenau bei der Zusammenkunft am 19. Januar 2011, in der über den Sachstand informiert wurde, auch mit anwesend war. Seiner Meinung nach reagiert die Stadt Grafenau in der ganzen Angelegenheit über. GR Schiller äußerte sich dazu, dass seiner Meinung nach das Problem bei dem Geschäftsleitenden Beamten, Herrn Schindler, liege. Es sei ja bekannt, dass dieser das „Sagen“ habe.
Statistik über Übernachtungszahlen in der Gemeinde Schöfweg
GR Zeintl wollte wissen, warum man keine Übernachtungszahlen für die Gemeinde Schöfweg mehr erhalte. Bürgermeister Geier gab darauf zur Antwort, dass er diese erst noch erstellen müsse. Die Zahlen werde er dann in der nächsten Sitzung bekanntgeben.
Anfrage zum Sachstand Luftkurort
GR Wildfeuer fragte an, wie es den mit dem Antrag auf Luftkurort weitergehe. Hierauf wurde durch Herrn Hörtreiter zur Antwort gegeben, dass in der Angelegenheit noch Gespräche zu führen sind um abzuklären, wie man weiter verfährt. Näheres dazu, werde man vielleicht schon in nächsten Sitzung sagen können.
Anschaffung von E-Bikes
GR Schiller wies darauf hin, dass in letzter Zeit immer wieder über „E-Bikes“ zu lesen ist. Seiner Meinung nach handelt es sich hier um eine gute Sache. Er persönlich wäre sofort dafür, solche Räder anzuschaffen. Bürgermeister Geier Martin gab zu bedenken, dass die Kosten für solche „E-Bikes“ bei etwa 1.500 Euro/Stück liegen. Daher war eigentlich immer angedacht, solche Räder über die Region Sonnenwald zu beschaffen. Außerdem könne seiner Meinung nach die Gemeinde Schöfweg sich nicht der Sache annehmen, da die Räder ja „verliehen“ werden müssten. Man brauche deshalb eine Anlaufstelle, die die ganze Woche besetzt sei. Er sei deshalb der Meinung, dass der Verleih eher bei Gastronomiebetrieben, die sowieso immer offen haben, anzusiedeln ist.
GR Meier äußerte sich dahingehend, dass er sich durchaus vorstellen könnte, dass der Verleih über die Tankstelle Hartl machbar wäre. Man sollte daher mit dem Besitzer Gespräche führen. Bürgermeister Geier sicherte daraufhin zu, dass er in der Angelegenheit mit Herrn Hartl sprechen werde.
27. Sitzung des Gemeinderates am 27. 01.2011
Gemeinderat Zeintl und Gemeinderätin Heininger konnten aus beruflichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen; sie hatten sich entschuldigt.
Vor Einstieg in die Tagesordnung überreichte 1. Bürgermeister Geier an Herrn Christoph Friedl eine Urkunde für seine herausragenden Leistungen bei der Teilnahme am Bayerischen Meisterschaften im Berglauf in Schönau am Königsee.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses und Neubau von Dachgauben durch die Ehegatten Anton und Berta Zeintl, Mutzenwinkel, auf dem Grundstück Flur-Nr. 3550, Gemarkung Schöfweg
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Beratungsgegenstand:
Mittelschulverbund zwischen den Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte
Der Vorsitzende erinnerte in dieser Angelegenheit auf die bisherigen Beratungen aus vergangenen Gemeinderatssitzungen bzw. mehreren stattgefundenen Besprechungen. Zusammenfassend kann noch mal festgehalten werden, dass der eigentlich angestrebte Verbund mit den Hauptschulverbänden Grafenau, Thurmansbang, Schönberg und Riedlhütte, in der ursprünglichen Form aus verschiedenen Gründen nicht zustande kam.
Nachdem auch ein eigener Antrag des Volksschulverband Schönberg auf Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“ für die „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“ in Schönberg ab Beginn des Schuljahres 2010/2011 mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 06.08.2010 abgelehnt wurde, habe man daher in den letzten Monaten auch noch andere Möglichkeiten geprüft, mit dem Ziel, evtl. einen eigenen Mittelschulverbund zwischen den Hauptschulverbänden Schönberg und Riedlhütte gründen zu können.
In der Folge fanden am 28.Oktober in der Hauptschule Schönberg und am 23. November 2010 in der Hauptschule Riedlhütte Gespräche mit den Rektoren der beiden Schulen, Herrn Bachhuber und Herrn Feuerecker, den beiden Schulverbandsvorsitzenden Herrn Bürgermeister Vogl und Herrn Bürgermeister Siegert sowie Vertretern der beiden Gemeindeverwaltungen St. Oswald-Riedlhütte und Schönberg, Frau Tweraser und Herrn Hörtreiter, statt. Die Gespräche dienten dazu, herauszufinden, ob ein solcher Verbund überhaupt gewollt, durchführbar und auch zukunftsfähig wäre.
Das Ergebnis wurde den Mitgliedern des Volksschulverbandes Schönberg und dem Hauptschulverband Riedlhütte, am 19. Januar bei einen eigens dafür angesetzten Treffen, zur Diskussion und Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Anwesend waren hierbei die Bürgermeister der Stadt Grafenau, der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte, der Gemeinde Neuschönau, Gemeinde Innernzell, Gemeinde Schöfweg, Gemeinde Eppenschlag, und des Marktes Schönberg. Die Hauptschule Schönberg wurde durch den Rektor Bernd Bachhuber und die Hauptschule Riedlhütte durch den Rektor Feuerecker sowie den stellv. Rektor Herrn Friedl vertreten. Ausserdem waren die Schulreferentin des Marktes Schönberg, Frau Bornschlögl, Vertreterinnen der Elternschaft aus Riedlhütte, der stellv. Rektor der Hauptschule Grafenau sowie die Geschäftsleiter der Stadt Grafenau (Hr. Schindler), der VG-Schönberg (Hr. Hörtreiter) und der Gemeinde St.Oswald-Riedlhütte (stv. GLìn Frau Tweraser) anwesend.
Ergebnis der Besprechungen:
Nach erfolgter Prüfung aller für einen Verbund maßgeblicher Faktoren konnte festgestellt werden, dass beide Hauptschulen durchaus in der Lage wären, zumindest für die nächsten Jahre, einen eigenen stabilen und auch zukunftsfähigen Verbund zu sichern. Die Schülerzahlen (Schönberg: 205 und Riedlhütte 219 Schüler) reichen nach derzeitigem Stand völlig aus, dass sowohl die Regelklassen als auch die M-Klassen problemlos im Schuljahr 2011/12 und eventuell sogar 2012/13 an beiden Schulen gehalten werden können. Aber auch nach dieser Zeit können durch den Verbund mit Riedlhütte die konstitutiven Merkmale der Mittelschule
• offene oder gebundene Ganztagsschule
• drei Zweige der Berufsorientierung sowie
• mittlerer Bildungsabschluss
nachhaltig gewährleistet werden.
Die Standortfrage der Bildungsangebote würde sich wie folgt darstellen:
„Der Mittlere-Reife-Zug soll an den Schulen angeboten werden, an denen es die Schülerzahlen erlauben. Ein offenes Ganztagsangebot ist bzw. wird bei Bedarf an allen beteiligten Schulen angeboten. Gleiches gilt für das gebundene Ganztagsangebot. Ein gebundenes Ganztagsangebot besteht derzeit an den Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte. Sind für die Bildung von M- und Ganztagsklassen die Schülerzahlen an den Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte in etwa gleich, so werden die Klassen alternierend jeweils abwechselnd an der Hauptschule Schönberg und Riedlhütte gebildet. Eine Praxisklasse ist bzw. wird bei Bedarf an allen beteiligten Schulen angeboten.“
Zur immer wieder angesprochenen Problematik der Schülerbeförderung sei erwähnt, dass derzeit sowohl die Regelklassen als auch die M-Klassen problemlos im Schuljahr 2011/12 und eventuell sogar 2012/13 an beiden Schulen gehalten werden können. Es ist daher in diesem Zeitraum auch keine zusätzliche Schülerbeförderung erforderlich. Die weitere Entwicklung ist derzeit schwer absehbar. Fakt ist aber auch, dass es in absehbarer Zeit zu einer zusätzlichen Schülerbeförderung kommen wird. Gefahren werden muss in jedem Fall. Egal ob in einem Verbund mit Riedlhütte oder in einem großen Verbund mit Grafenau. Zusätzliche oder weitere Anfahrtswege zur Schule sind ja mitunter die wichtigsten Kriterien bei der Ausgestaltung solcher Verbünde. Grundsätzlich soll versucht werden, die Anfahrtswege zu den Schulen so kurz wie möglich zu halten. Werden dennoch zusätzliche Fahrten erforderlich, muss man sich aber auch mit der Frage auseinandersetzen, ob es für eine umfassendere Ausbildung nicht besser ist, dass Schüler ab und zu weiter oder vielleicht auch öfters fahren müssen. Hier sei z. B. nur erwähnt, dass Schüler beim Besuch anderer weiterführender Schularten (Realschulen, Gymnasien) bereits ab der 5. Jahrgangsstufe täglich längere Fahrten in Kauf nehmen müssen. Ausserdem werden viele weiterführende Schulen auch in anderen Landkreisen besucht. Die Entfernung steht dabei nicht immer im Vordergrund. - Bei den Überlegungen in Sachen „Schülerbeförderung“ wurde daher Wert darauf gelegt, dass nicht nur die Beförderung sondern vielmehr das Wohl des Kindes und dessen bestmöglichste Förderung in den Vordergrund zu stellen ist. Sofern aber Schülerbeförderungen erforderlich werden, ist vorgesehen, dass jeder Schulaufwandsträger in Abstimmung mit den anderen Schulaufwandsträgern die notwendige Beförderung der Schüler organisiert, die seine Schule besuchen.
Positiv hervorzuheben ist, dass im angestrebten Mittelschulverbund mit Riedlhütte im Gegensatz zu Grafenau kein Gastschulbeitrag vorgesehen ist, da es sich um annähernd zwei gleich starke Partner handelt. Würde man hingegen, einen „großen Verbund“ mit Grafenau eingehen, wären Gast-schulbeiträge in Höhe von 1.305,00 Euro pro Kind fällig. Zu den Schulaufwandskosten sei gesagt, dass sich an der bisherigen Regelung nichts ändern würde, da jeder Schulverband den Schulaufwand für die Schule trägt, für die er Aufwandsträger ist.
Nach Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Faktoren, kommt man deshalb zu dem Schluss, dass ein Mittelschulverbund zwischen den Schulverbänden Schönberg und Riedlhütte durchaus Sinn macht. Mit Blick auf den demographischen Wandel, d.h. auf die Schülerzahlen, die in den nächsten Jahren stark absinken werden, und mit Blick auf den Ruf der Hauptschule in der Öffentlichkeit, ist es daher sinnvoll, die Hauptschule zur Mittelschule auszubauen und einen Verbund mit dem Hauptschulverband Riedlhütte einzugehen. Der Zusammenschluss soll dabei helfen, das erforderliche Bildungsangebot auch in Zukunft bereit stellen zu können und die individuelle Förderung der Schüler zu garantieren.
Beschluss:
Der Bildung eines Schulverbundes mit dem Volksschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband Riedlhütte wird zustimmt.
Weiterer Beschluss:
Dem Kooperationsvertrag zwischen dem Volksschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband Riedlhütte wird zugestimmt. Der Kooperationsvertrag ist als wesendlicher Bestandteil dieser Niederschrift beigefügt.
Weiterer Beschluss: Der Beschluss vom 15. April 2010 („ Der Bildung eines Schulverbundes mit der Stadt Grafenau, dem Hauptschulverband „St. Oswald-Riedlhütte, dem Volksschulverband Thurmansbang und dem Volksschulverband Schönberg, wird dem Grunde nach zugestimmt.) wird aufgehoben.
Beratungsgegenstand:
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schöfweg“ durch das Deckblatt Nr. 2
Im Rahmen des Bauleitverfahrens wurde zum Vorentwurf der Bebauungsplanänderung, in der Fassung vom 25.11.2010, der Änderungsbeschluss bekannt gemacht, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen und Äußerungen nach Bekanntmachung sind bisher nicht eingegangen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gingen folgende Stellungnahmen ein:
a) Deutsche Telekom, Netzproduktion, Regensburg
vom 18.01.2011: Keine Bedenken und Anregungen
b) Regierung von Niederbayern, Raumordnung und
Landesplanung, Landshut, vom 18.01.2011: Keine Bedenken und Anregungen
c) Staatliches Bauamt Passau, vom 04.01.2011: Keine Bedenken und Anregungen
d) E.ON Bayern AG, Regen, vom 10.01.2011: Keine Bedenken; Es wird darauf hingewiesen, dass für Transformatorenstationen je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm zu sichern wäre. Bei Trassen mit unterirdischer Versorgungsleitung ist ein Pflanzabstand von 2,50 m einzuhalten.
e) E.ON Netz GmbH, Bamberg, vom 28.12.2010: Keine Bedenken und Anregungen
f) PLEDOC (Gasversorgung), Essen, vom 07.01.2011: Keine Bedenken und Anregungen
g) Wasserversorgung Bayerischer Wald, Deggendorf, vom 20.12.2010: Keine Bedenken und Anregungen
h) Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing, vom 19.01.2011: Keine Bedenken und Anregungen
i) Bayer. Bauernverband, Freyung,vom 03.01.2010:Zur vorbeschriebenen Maßnahme bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Einwände, soweit die Erschließung der hinterliegenden Grundstücke dauerhaft gesichert ist. Folgende Hinweis ist aufzunehmen:
Für Holzgewächse mit einer Höhe ab 2,00 Meter, ist gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ein Pflanzabstand von 4,00 Meter einzuhalten.
WERTUNG:
Im Grünordnungsplan (Pflanzschema) wird der Abstandsstreifen der 4-reihigen Bepflanzung von Baumhecken zu Nachbarflächen auf min. 2,5 Meter geändert. In den textlichen Festsetzungen wird folgender Hinweis aufgenommen: Für Holzgewächse ab 2,00 Meter ist gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken eine Pflanzabstand von 4,00 Meter einzuhalten.
j) Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, vom 29.12.2010: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Wir verweisen jedoch auf folgende allgemeine Grundsätze und Bestimmungen:
Für die Ableitung des Niederschlagswassers sind die Bestimmungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV – vom 01.01.2000 und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) vom 17.12.2008 oder in Oberflächengewässer (TRE-NOG)vom 17.12.2008 zu beachten. Ggfs. ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Bei Geländeanschnitten muss mit Hang- und Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.
WERTUNG:
Ein wasserrechtliches Verfahren wird gegebenenfalls erst bei Bauantragstellung erforderlich. Für Schmutzwasser ist bzw. wird der Anschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigung durchgeführt. Für die Ableitung des Niederschlagswassers wird evtl. entsprechend der Bestimmungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Eine Abstimmung über erforderliche Maßnahmen erfolgt im Frühjahr 2011 zwischen Planungsbüro, WWA Deggendorf und Landratsamt Freyung/Grafenau.
k) Landratsamt Freyung-Grafenau, Freyung, vom 14.01.2011: „Das Landratsamt Freyung-Grafenau nimmt zu dem vorgelegten Entwurf für das Bebauungsplandeckblatt Nr. 2 zum „GE Schöfweg“ vom 25.11.2010 wie folgt Stellung: Auf die beiliegenden Stellungnahmen wird verwiesen. Zu der Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes kommt von Seiten des Sachgebietes 32 (rechtliche Beurteilung) der Hinweis auf das Gebot der Konfliktbewältigung hinzu: D.h. die Fragen der Lärmkontingentierung sollte nicht auf die nächste Planungsebene verschoben werden, sondern dort, wo die Problematik (erstmals) aufgeworfen und eine Lösung vom Grad der Konkretisierung her möglich ist, gelöst werden. Der Sacharbeiter, Herr Weber, kann der Gemeinde Schöfweg hierzu konkrete Vorschläge anbieten, die Entscheidung dazu muss aber grundsätzlich von der Gemeinde kommen.“
l) Kreisbrandrat Fehler vom 10.01.2011: Für den baulichen Brandschutz ist die gültige BayBO zu beachten. Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte öffentliche Straßen und Wege erreichbar sein. Die Flächen für die Feuerwehr auf den Grundstücken einschließlich ihrer Zufahrten müssen den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr und der DIN 14090 entsprechen.
Die Löschwasserversorgung ist mit Überflurhydranten nach DIN 3222 so auszulegen, dass ein Förderstrom von mindestens 1600 l/min über zwei Stunden erreicht wird. Der Abstand der Hydranten untereinander darf nicht größer als 100 m sein. Sie müssen außerhalb des Trümmerschattens am Fahrbahnrand eingebaut werden.
WERTUNG:
Nach Rücksprache mit dem Wasserwart Hr. Wildfeuer und früheren Wasserwart Hr. Friedl werden die Anforderungen erfüllt. Im Umliegenden Bereich des Gewerbegebietes befinden sich zwei Unterflurhydranten und ein Oberflurhydrant, sowie die Zuleitung der Wasserversorgung WBW DN 200 und die Zuleitung Jägerriegel DN 150.
m) SG 32, Kreisbaumeister vom 12.01.2011: Der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Erweiterungsfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als Gewerbegebiet dargestellt.
Anmerkung zu den planlichen Festsetzungen: Im Plangebiet wurden keine Baufenster festgelegt. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen sollte deshalb bei den textlichen Festsetzungen hingewiesen werden.
Anmerkung zu den textlichen Festsetzungen: Grundsätzlich sollte für das gesamte Gewerbegebiet die Wandhöhe/ Gebäudehöhe festgesetzt werden. Die festgesetzten Höhen müssen sich auf das natürliche bzw. festgesetzte Gelände beziehen.
WERTUNG:
Da keine Baufenster festgelegt sind, wird in den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen hingewiesen. Die Gebäudehöhe entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „GE Schöfweg“ vom 04.08.1997 bleiben gültig (max. Traufhöhe 8,00m). Für die Flur-Nr. 3107, Hackschnitzellager, ist im Bebauungsplan unter den textlichen Festsetzungen Punkt 3.8.2.4 eine Höhe von an der Traufe max. 2,5 m - am First max. 5,6 m festgelegt.
n) Technischer Umweltschutz vom 30.12.2010:
Sachkomplex Lärmschutz Gewerbelärm: Der Geltungsbereich des BBPI-Deckblattes Nr. 2 ist im gültigen FINPI bereits als GE-Fläche dargestellt (FINPI-Deckblatt Nr. 7). Da aber weder die ursprüngliche Fassung des BBPI GE Schöfweg, noch das BBPI-Deckblatt Nr. 1, sowie auch das vorliegende BBPI-Deckblatt Nr. 2 Festsetzungen zur zulässigen Schallemission enthalten (z.B. Emissionskontingente), ist eine abschließende fachtechnische Beurteilung dazu nicht möglich. Es wird daher auf unsere Stellungnahme zur FINPI-Änderung mit Deckblatt Nr. 7 vom 24.10.2001 verwiesen.
Sachkomplex elektromagnetisches Felder Niederfrequenzanlagen
Zu Niederfrequenzanlagen (siehe Tabelle 1) sind ausreichende Abstände einzuhalten, damit die in der 26. BlmSchV festgesetzten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschritten werden. Dies ist vom Planungsträger sicherzustellen. Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften und der Planungshoheit der Gemeine bleiben unberührt. Es wird gebeten mitzuteilen, welche unterschiedlichen Nutzungen durch das entsprechende Planzeichen gekennzeichnet werden.
Sachkomplex Altlasten: Nach hier vorliegenden Informationen des ehemaligen Landesamts für Wasserwirtschaft aus dem Jahre 2009, befindet sich im Geltungsbereich des geplanten BBPI-Deckblattes 2 eine Altlast (Altablagerung). Es wird empfohlen eine Altlasterkundung nach dem Bodenschutzrecht durchführen zu lassen. Auf den Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren vom 26. September 2001 wird hingewiesen. Es wird gebeten im Einzelgenehmigungsverfahren den Technischen Umweltschutz zu beteiligen.
WERTUNG:
Die Lärmkontingentierung (Festsetzung der zulässigen Schallemissionen) wird unter Berücksichtigung des Altbestandes und nach Vorschlägen des Techn. Umweltschutzes nachfolgend festgelegt:
Zulässiges Lärmkontingent | L EK-tags [db(A)/m²] | L EK-nachts [db(A)/m²] |
|---|---|---|
GE FLNPL Deckbl. 1 und | 70 | 50 |
GE BBPL Deckbl. 1 | 70 | 50 |
GE BBPL Deckbl. 2 | 70 | 50 |
GE FLNPL Deckbl. 7 | 65 | 45 |
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden ergänzt.
Altlasten:
Die Liste (Karte für Altablagerungen und Müllplätze) des ehemaligen Landesamtes für Wasserwirtschaft, aus dem Jahr 2009, nur dem Landratsamt und nicht der Gemeinde bekannt, weist unter der Nr. 44 einen Altstandort bzw. Altablagerung in der vorgesehenen Gebietserweiterung aus (Koordinate x 4589846,247 y 5411784,349). Es handelt sich lt. Liste um eine Wiesenmulde mit ausgehobenen Gruben bis 1 m unter GW. Nach den Daten der Liste sind Genehmigung und Betriebsbeginn der Gruben im Jahre 1967 erfolgt. Das Volumen ist mit 1 000 m³ angegeben. Nach Auskunft von Herrn Weber kann die Fläche in den Altlastenkataster aufgenommen werden. Danach kann das WWA Deggendorf (Herr König) eine kostenlose orientierende Untersuchung der Deponie veranlassen. Sollte sich infolge dieser Untersuchung eine weitere Detailuntersuchung als erforderlich erweisen (evtl. mit der Notwendigkeit einer Sanierung der Altlast) erfolgt diese nach Auskunft durch Herrn Weber auf Kosten der Gemeinde oder des Eigentümers. Ein Konflikt der Altlast mit der angestrebten Nutzung muss im BBPL gelöst werden. In dieser Angelegenheiten fand bereits ein Gesprächstermin am 26.01.2011 im Landratsamt mit den Fachstellen statt. Mit dem WWA Deggendorf, Hr. Dr. König, ist die weitere Vorgehensweise zur Altlasterkundung abzustimmen. Vorab ist auch ein Fehler im Bestand aus der Liste des Landesamtes nicht auszuschließen, wobei es sich auch um die alte aufgelöste Deponie auf den Flur-Nrn. 522 und 525 handeln könnte. Vor in Kraft treten des Bebauungsplanes ist die Angelegenheit abzuarbeiten.
Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes für die Erweiterung und Änderung des Gewerbegebietes Schöfweg (GE Schöfweg) durch das Deckblatt Nr.2, in der Fassung vom 27.01.2011, gefertigt durch die Architekten Josef Stöger, Schönberg, und Landschaftsarchitektin Barbara Reiner, Waldkirchen, wird mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung vorzunehmen.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der AvD-Niederbayern-Rallye 2011
Der Vorsitzende gab dazu den Wortlaut des Schreiben der Rallye-Interessengemeinschaft Außernzell im AvD bekannt, wonach diese die Bergwertung am 26./27.08. 2011 im Rahmen der AvD-Niederbayern-Rallye unter anderem auch in der Gemeinde Schöfweg durchführen möchte. Der Streckenverlauf führt ausgehend von Schlagmühle (Gde. Innernzell) über Kniereit und Haunstein nach Daxstein. Die Organisation der Veranstaltung übernimmt gänzlich der AvD. In einer Informationsveranstaltung der Gemeinde wurde bereits im Vorfeld mit den betroffenen Anliegern Kontakt aufgenommen; dabei wurde eine breite Zustimmung signalisiert.
Beschluss:
Dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der AvD-Nieder-bayern-Rallye 2011 durch die Rallye-Interessengemeinschaft Außernzell im AvD am 26. /27.08. 2011 wird zugestimmt.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein Eissport Regen e.V.
Der Vorsitzende informierte über das Schreiben des Fördervereins Einssport Regen e.V. vom 04.12.2010. Hieraus konnte entnommen werden, dass im April diesen Jahres der Förderverein Eissport Regen e.V. gegründet wurde. Der Verein versucht den Eissport und die Eissporthalle in Regen erhalten zu können. Die Einrichtung selbst ist für den gesamten Bayerischen Wald – und somit auch für die Gemeinde Schöfweg – eine sehr wichtige Freizeiteinrichtung. Der Förderverein bittet die Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Mitglied im Förderverein zu werden und damit die Förderung des Eissports und der Jugendarbeit zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag könne von der Gemeinde frei gewählt werden.
Im Rahmen der Diskussion war man sich darüber einig, dass man dem Förderverein nicht beitritt. Es wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass die betroffenen, örtl. Vereine vorwiegend die Hallen in Grafenau und Waldkirchen nutzen.
Beratungsgegenstand:
Antrag zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Schöfweg über die Einschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden vom 26.06.1997
Wie der Vorsitzende mitteilte, entspricht die Verordnung vom 26. Juni 1997 nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand ist daher aufzuheben.
Beschluss:
Die Gemeinde Schöfweg erlässt aufgrund des Artikel 18 Abs. 1 und Abs. 3 Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 12. April 2010 (GVBl S. 169), folgende Verordnung:
§ 1
Aufhebung
Die Verordnung der Gemeinde Schöfweg über die Einschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden vom 26. Juni 1997 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Weitere Beratung:
Nachdem dem bisherige Verordnung vom 26. Juni 1997 nicht mehr dem gegenwärtigen Rechtstand entspricht und darüber hinaus auch den Belangen des Tierschutz nicht ausreichend Rechnung trägt, ist, so der Vorsitzende, eine entsprechend überarbeitete Verordnung zu erlassen. Dazu wurde mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Freyung-Grafenau Kontakt aufgenommen. Dies sieht, unabhängig davon, dass im ländlichen Bereich ausreichend Möglichkeiten des Auslaufes für die Hunde gegeben wären und damit dem Tierschutz genügend Rechnung getragen wäre, eine Beschränkung des räumlichen Geltungsbereiches auf geschlossene Ortschaften und Einzelanwesen (+ jeweils z.B. 200 m) nicht als hinderlich an. Eine "Liberalisierung" der Verordnung bedeutet jedoch auch, dass öffentliche Straßen und Wege außerhalb des 200 m über die geschlossenen Ortschaften hinaus befindlichen Bereiches nicht mehr von der Verordnung erfasst werden, was durchaus in die Überlegungen einzubeziehen ist, da dem Schutzinteresse von Benutzern in diesem Bereich nicht mehr Rechnung getragen wird. Unabhängig davon ist eine Kontrolle bzw. Bußgeldandrohung oder -festsetzung in Praxis nur sehr schwer realisierbar. Besonderer Wert wird auch auf die Vermeidung von Verunreinigung mit Hundkot gelegt. Verunreinigungen sind durch die Hundeführer unverzüglich auf geeignete Weise zu entsorgen, d. h. sie sind Restmüllverwertung zuzuführen. Der Vorsitzende führte aus, dass ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die Verordnungen in der Regel das gesamte Gemeindegebiet erfassen. Hinsichtlich der Tageszeit legen sich sämtliche Kommunen auf den Begriff "ständig", d.h. Tag und Nacht fest.)
Weiterer Beschluss:
Die Gemeinde Schöfweg erlässt aufgrund des Artikel 18 Abs. 1 und Abs. 3 Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 12. April 2010 (GVBl S. 169), folgende Verordnung (Hundehaltungsverordnung).
§ 1
Anleinpflicht
(1) Große Hunde (§ 2 Abs. 1) und Kampfhunde (§ 2 Abs. 2) sind auf allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften und innerhalb einer Entfernung von 200 m dazu ständig an der Leine zu führen; entsprechendes gilt auch für einen Umkreis von 200 m um Einzelanwesen.
(2) Die Leine muss reißfest sein.
(3) Ausgenommen von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind:
a) Blindenführhunde
b) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundespolizei, Zollverwaltung und der Bundeswehr, soweit sie sich im Einsatz befinden,
c) Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,
d) Hunde, die alle für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst im Einsatz sind, sowie
e) im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Große Hunde sind erwachsende Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.
(2) Die Eigenschaft eines Kampfhundes bestimmt sich nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268), geändert durch Verordnung vom 04.09.2002 (GVBl S. 513, ber. S. 583).
§ 3
Mitführen von Hunden
(1) Wer auf öffentlichen Anlagen und allen öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen Hunde mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Es ist verboten, diese Anlagen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze verunreinigen zu lassen.
(2) Das Mitführen von Hunden, unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Kampfhundeeigenschaft, auf Kinderspielplätzen und auf dem Schulgelände ist generell verboten.
(3) Ein Hundehalter bzw. ein Hundeführer, der entgegen dem Verbot in Abs. 1 Satz 2 eine öffentliche Anlage oder öffentliche Straßen, Wege und Plätze verunreinigen lässt, ist verpflichtet den Hundekot umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß (Restmüllentsorgung) zu entsorgen.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OwiG) kann mit Geldbuße bis zu 1.000,-- € belegt werden, wer
1. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 einen großen Hund oder einen Kampfhund nicht an der Leine führt oder
2. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen großen Hund oder einen Kampfhund an einer nicht reißfesten Leine führt,
3. die allgemeinen Verhaltensregeln des § 3 Abs. 1 und 2 beim Mitführen von Hunden missachtet und hierdurch andere Benutzer gefährdet, geschädigt oder belästigt werden,
4. entgegen § 3 Abs. 3 durch mitgeführte Tiere verursachte Verunreinigungen nicht umgehend oder ordnungsgemäß entsorgt.
§ 5
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre (§ 50 LStVG).
Beratungsgegenstand:
Bericht ü. d. örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderätin Nadine Aulinger, trug den Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 im Wortlaut vor.
Beratungsgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2009
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2009 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.547.958,82 Euro und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 746.677,25 Euro und Ausgaben in Höhe von 822.632,24 Euro festgestellt. Die überplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich, genehmigt.
ANMERKUNG:
1. Bürgermeister Geier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beratungsgegenstand:
Entlastung zur Jahresrechnung 2009
Beschluss:
Zur Jahresrechnung 2009 wird die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
ANMERKUNG:
1. Bürgermeister Geier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beratungsgegenstand:
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 1990 mit 2003; Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO)
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass durch die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1990 mit 2003 durchgeführt und darüber am 25.01.2005 ein Bericht erstellt wurde über dessen Inhalt der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26.01.2006 unterrichtet worden ist. Der Bericht enthält unter anderem Feststellungen, über deren Erledigung dem Landratsamt Freyung-Grafenau zu berichten war; er endet mit der Festlegung, dass nach Bereinigung der Prüfungsfeststellungen der Gemeinderat über die Entlastung zu beschließen hat. Nach mehreren Zwischenberichten stellt das Landratsamt Freyung-Grafenau mit Schreiben vom 16.12.2010 fest, dass mit dem vorgelegten Erledigungsbericht Einverständnis besteht und damit der gegenständliche Prüfungsbericht – vorbehaltlich einer späteren Nachprüfung – als abgeschlossen betrachtet werden kann.
Beschluss:
Zu den Jahresrechnungen 1990 mit 2003 wird die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
Beratungsgegenstand:
Antrag auf öffentliche Aussprache zur Abhaltung eines Adventsmarktes
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlas der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Martin Geier den Antrag des Gemeinderates Reinhard Schiller und gab dazu eine kurze persönliche Stellungnahme ab. Insbesondere ging er dabei auf die Leistungen durch den gemeindlichen Bauhof, Standgebühren sowie die Beteiligung der Freien Wähler beim Adventsmarkt ein. In den weiteren Ausführungen wies der Vorsitzende darauf hin, dass er in der Angelegenheit befangen sei. Er werde deshalb anschließend zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum verlassen und die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister übergeben. Vorher gab er aber noch seinen Unmut darüber bekannt, dass er ziemlich verärgert darüber ist, dass das Thema zum wiederholten Male aufgewühlt werde. Die Freien Wähler haben deshalb Konsequenzen gezogen und beschlossen, sich in Zukunft nicht mehr mit einem Stand am Adventsmarkt zu beteiligen.
Um 21.48 Uhr übergab er die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Pfefferl Alfons und verlies den Sitzungsraum.
Zuerst gab GR Schiller seine Beweggründe für den Antrag auf Aussprache bekannt. Aus seiner Sicht sei jeder einzelne Gemeinderat dazu verpflichtet, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Bei der Teilnahme der Freien Wähler am Adventsmarkt wurden die Dienste des gemeindeeigenen Bauhofes in Anspruch genommen um die Parteikasse auffüllen zu können. Hierin sehe er einen erheblichen Schaden für die Gemeinde. Grundsätzlich sei die Ausrichtung des Adventsmarktes eine gute Sache. Eine politische Gruppierung oder Partei sollte sich hierbei aber nicht beteiligen.
Für Gemeinderat Aulinger waren diese Vorwürfe unverständlich. Nach seinen Ausführungen waren es die Freien Wähler die den Adventsmarkt ins Leben gerufen haben. Außerdem standen bei der Ausrichtung des Adventsmarktes nie finanzielle Aspekte im Fordergrund sondern vielmehr die Belebung des Dorflebens. Zudem werden die Erlöse zum größten Teil wieder gespendet.
Gemeinderätin Feuchtmeier wies darauf hin, dass sich der Bauhof auch bei anderen Veranstaltungen mit einbringe und unterstützend tätig werde. Solange es dem Allgemeinwohl diene, findet sie das auch richtig. Die Kritik ihres Gemeinderatskollegen sei deshalb nicht nachvollziehbar.
Gemeinderat Pfefferl wies darauf hin, dass alle Parteien zur Teilnahme eingeladen wurden. Es könne nicht angehen, dass wenn sich dann jemand beteiligt, dieser sich mit der Kritik auseinander setzen müsse, dass man dadurch nur Vereinskassen aufbessern möchte.
Gemeinderat Schiller betonte in diesem Zusammenhang, dass es ihm bei der Aussprache nicht um eine spezielle Gruppierung oder Partei gehe sondern um die generelle Frage, ob Politik und Adventsmarkt vereinbar wären.
Nach Auffassung des Gemeinderat Brunnbauer ist Gemeinderat Schiller etwas über das Ziel hinausgeschossen. Seiner Meinung nach werden hier keine öffentlichen Mittel verwendet oder gar zweckentfremdet. Die Leistungen des Bauhofes und hier insbesondere die Lohnkosten schlagen nur minimal zu Buche.
Nachdem in der Sache zwischen Antragsteller und dem restlichen Gremium unterschiedliche Auffassungen bestanden, wurde die Diskussion beendet.
Die Sitzungsleitung wurde um 22.18 Uhr wieder an den Vorsitzenden, 1. Bürgermeister Geier übergeben.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Behörden-Eisstock-Turnier Stadt Waldkirchen
Der Vorsitzende gab bekannt, dass man beim 35. Behörden-Eisstock-Turnier der Stadt Waldkirchen am 14. Januar mit einer Mannschaft vertreten war. An den Start gingen (Alfons, Rudi, Christian und Jack). Belegt werden konnte ein hervorragender 3. Platz (Gruppe A).
Information über Projekt „E-Wald“ und „Naturerlebnispfad“
Der Vorsitzende gab dazu bekannt, dass in Sachen „E-Wald“ ein gemeinsamer Antrag mit den Sonnenwaldgemeinden Zenting, Innernzell und Schöfweg gestellt wurde. Zu diesem Thema und auch zum Sachstand „Naturerlebnispfad“, werde er in der nächsten Sitzung, mehr bekanntgeben.
Bürgermeisterentschädigung Pfefferl Alfons
Der Vorsitzende bedankte sich beim 2. Bürgermeister Alfons Pfefferl für die zur Verfügungstellung seiner Bürgermeisterentschädigung. In diesem Zusammenhang bedankte er sich auch bei den weiteren Bürgermeistern für die geleistete Arbeit.
Garagentor Rettungswache Schöfweg
Der Vorsitzende gab bekannt, dass das neue Garagentor in der Rettungswache Schöfweg zwischenzeitlich eingebaut wurde. Der Auftrag für die Lieferung wurde an die Fa. Hefele, Plattling, vergeben. Der Kaufpreis lag bei brutto 5.466,86 Euro. Die Kosten liegen unter denen der FA. BayWa, die sich lt. Kostenangebot vom 17.03.2010 bei 5.507,32 Euro belaufen hätten. Nach Angebotsablauf zum 16.05.2010 hätte man zudem mit einer Preissteigerung in Höhe von 7% rechnen müssen).
Da noch kein Beschluss für die Auftragsvergabe an die Fa. Hefele vorliegt, ist dieser noch nachzuholen.
Beschluss:
Der Auftrag für die Lieferung eines Garagentores für die Rettungswache Schöfweg wird an die Fa. Hefele GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 3, 94447 Plattling, zu einem Kaufpreis von brutto 5.466,86 Euro erteilt.
Information Pistenbully
Wie der Vorsitzende berichtete, sind die Reparaturarbeiten an dem von der Gemeinde Eppenschlag gebraucht erworbenen Pistenbully abgeschlossen. Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf etwa 10.000,00 Euro. Der vorgegebene Kostenrahmen wurde demnach weitgehend eingehalten. Außerdem wurde die Fahrerkabine noch neu lackiert. Das alte Gerät wurde in Ebay zum Verkauf angeboten. Versteigert wurde es letztendlich für 6.800,00 Euro. Nach Abzug der Verkaufsprovision i. H. vom 161,48 Euro verblieben noch 6.638,52 Euro. Nachdem man ursprüng-lich von einem Verkaufserlös i. H. von 4.500,00 ausgegangen ist, kann das Ergebnis mehr als zufriedenstellend gewertet werden.
Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder
Werbetafeln im Ortszentrum von Schöfweg
Gemeinderat C. W. Meier sprach die vorhandenen Werbetafeln im Ortszentrum an. Die Hinweistafel stehe schief und sei auch ansonsten nicht mehr sehr ansprechbar. Seiner Meinung nach müsste man sich hier Gedanken über eine Neugestaltung machen. Zum Vergleich sprach er die Beschilderung in Schönberg an. Das Konzept gefalle ihm gut.
Bürgermeister Geier erwiderte darauf, das die Beschilderungstafel vor kurzem erst angefahren wurde; deshalb stehe sie schief. Eine Schadensregulierung läuft bereits. Unabhängig aber davon, ist auch er der Meinung, dass die Hinweistafel anders gestaltet werden sollte.
26. Sitzung des Gemeinderates am 25.11.2010
Ein besonderer Gruß des Bürgermeisters galt 1. Bürgermeister Ritzinger der Gemeinde Zenting sowie Herrn Thurnreiter, stv. Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang - Zenting zum Tagesordnungspunkt 1 „Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Schöfweg“
Gemeinderätin Schönberger Maria-Christina war aus gesundheitlichen Gründen, Gemeinderat Wildfeuer aus beruflichen Gründen zur Sitzung entschuldigt.
Beratungsgegenstand:
Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Schöfweg
Der Vorsitzende verwies darauf, dass der Gesetzgeber seit dem Jahr 2004 den Kommunen ermöglicht eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Gemeinde und der Tatsache, dass in der Gemeinde Schöfweg überdurchschnittlich viele Nebenwohnsitze bestehen, wolle man prüfen, inwieweit die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Gemeinde Schöfweg sinnvoll wäre. Der finanzielle Aufwand z. B. für infrastrukturelle Aufwendungen wie Unterhalt und Ausbau von Straßen, Winterdienst oder Brandschutz sind sehr hoch.
Diese können alleine durch die Einnahmen aus der Grundsteuer bei weitem nicht bestritten werden. Für Bürger mit Hauptwohnsitz erhalten die Ge¬meinden einen Anteil an der Einkommensteuer sowie eine Schlüsselzuweisung; für Bürger mit Zweitwohnsitz nicht. Außerdem gibt es in der Gemeinde eine Reihe von Häusern, in denen überhaupt niemand gemeldet ist. Die Zweitwohnungssteuer ist deshalb als Belastungsausgleich anzusehen.
Die Nachbargemeinden Grattersdorf und Zenting, die diese Steuer schon eingeführt haben, berichten von überwiegend positiven Erfahrungen. Im weiteren gab Herr Wirth von der Verwaltung einige ergänzende Informationen zur Zweitwohungssteuer. Zweck dieser Steuer sein zum einen die Erschließung neuer Einnahmequellen, durch unmittelbar höhere Einnahmen bzw. durch eine höhere Schlüsselzuweisung und zum andern eine gewisse Lenkungsfunktion (z.B. durch die Umwandlung von Nebenwohnsitze in Hauptwohnsitze, Bereinigung des Melderegisters). Nach den bisher angestellten Erhebungen ist, jedoch vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, bei ca. 180 Nebenwohnungen und einer durchschnittlichen Jahressteuer von ca. 150,00 € mit einem Steueraufkommen von etwa 27.000,00 € zu rechnen. Die finanziellen Aufwendung im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer wurden mit ca. 3.000,-- € für die edv-mäßige Erstausstattung und jährlichen Wartungskosten von ca. 200,00 € angegeben.
Bürgermeister Geier bat den 1. Bürgermeister der Gemeinde Zenting, Herrn L. Ritzinger, und Herrn Thurnreiter von der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang ihre Erfahrungen mit der Einführung der Zweitwohnungsteuer von der Anfangsphase bis hin zur tatsächlichen Erhebung zu schildern.
Herr Ritzinger sprach dabei zunächst die Beweggründe an, weshalb sich die Gemeinde Zenting dieser Diskussion stellte. Ausgehend eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten wollte man eine zusätzliche Einnahmequelle ausschöpfen. Nach einigen klärenden Diskussionen, konnte aber feststellen, dass die Umsetzung weniger problematisch war als zunächst angenommen. Er merkte auch an, dass es die Intention des Gesetzgeber bei der Einführung dieser Steuer war, in erster Linie die Fremdenverkehrsgemeinden zu stärken und nicht die Großstädte, die diese Steuerart umgehend einführten.
Insgesamt könne man mehr Hauptwohnsitze verzeichnen, das Melderegister konnte im Zuge der Erhebungsarbeiten aktualisiert werden und man verfüge über zusätzliche Einnahmen. Herr Thurnreiter von der VGem Thurnreiter ging auf die praktische Umsetzung im Erhebungsverfahren ein. So werde als Besteuerungsgrundlage von der bundeseinheitlich festgelegten Jahresrohmiete ausgegangen auf welche die Gemeinde den Hebesatz, hier 8 %, anwende. Ferner haben Inhaber einer Zweitwohnung zudem eine Steuererklärung abzugeben und es sind auf Antrag des Steuerpflichtigen etwaige Befreiungstatbestände (z.B. Einkommensgrenzen, Unbewohnbarkeit) zu berücksichtigen. Das jährliche Steueraufkommen gab er mit ca. 15.000,00 € an.
In der anschließenden Diskussion bezweifelte Gemeinderat Zeintl, dass durch eine Besteuerung der Zweitwohnungen die Zahl der Hauptwohnsitze zunehme, er befürchtet im Gegenteil eher Wegzüge. Gemeinderätin Heininger befürchtet hingegen, dass sich die gesamte Wohnsituation in der Gemeinde verschlechterte, was ebenfalls zu Wegzügen führen könne.
Gemeinderat Brunnbauer wollte den Begriff "Nebenwohnung" konkreter dargestellt wissen, darüber hinaus werde er keiner Satzung zustimmen, die auch mit Hauptwohnsitz gemeldete Bürger oder aus der Gemeinde stammende Bürger belasten werde. Gemeinderat Zeintl sah den Personenkreis mit Wohnungen in der Wohnanlage "Am Sturmriegel" als die Hauptbelasteten, da die Gemeinde für diese Bürger keine Gegenleistung zu erbringen hätte. Gemeinderat Schiller erschien es durchaus gerechtfertigt Zweitwohnungsinhaber mit dieser Steuer zu belegen. Gemeinderat Pfefferl meinte, die bisher gewonnenen In-formationen und Eindrücke erst wirken zu lassen um nicht übereilt eine Satzung zu erlassen, eventuelle Unklarheiten könnten noch im Laufe des kommenden Jahres geklärt werden. Bürgermeister Martin Geier schlug abschließend vor, einen zunächst Grundsatzbeschluss über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zu fassen.
Beschluss:
Die Gemeinde Schöfweg erhebt eine Zweitwohnungsteuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Weiterer Beschluss:
Die Gemeinde Schöfweg erhebt eine Zweitwohnungssteuer ab dem 01.01.2012.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Erhebung der Zweitwohnungssteuer kann somit frühestens zum 01.01.2012, den Erlass einer dementsprechenden Satzung vorausgesetzt.
Beratungsgegenstand:
Verkauf des gebrauchten Rasentraktors „Simplicity“
1. Bgm. Geier gab dazu einen Sachstandbericht, aus dem hervorging, dass das Gerät, welches 1990 erworben, aber nach dem Ankauf des neuen Traktors im Jahre 2008 nicht eingesetzt wurde. Es liegt nunmehr der Gemeinde ein Kostenangebot vor, welches im nichtöffentlichen Sitzungsteil bekannt gegeben wird. Er schlug vor abzuwarten, ob hier weitere Kaufinteressenten für den Erwerb des Gerätes in Frage kommen; sofern innerhalb von 14 Tagen keine Resonanz erfolgt, ist das vorliegende Angebot anzunehmen.
Beratungsgegenstand:
Auftragsvergabe zur Erneuerung der Fenster am Gebäude der Kläranlage Langfurth
Der Vorsitzende teilte mit, dass sich fünf Fenster im Gebäude der Kläranlage Langfurth in einem sehr schlechten Allgemeinzustand befinden und deshalb ausgetauscht werden müssen. Der Gemeinde liegen dazu zwei Angebote vor, mit jeweils zwei Ausbauvarianten („Marken“- sowie „Nicht-Marken“-Fenster. Das günstigste Angebot „Nicht Markenfenster“ wurde von Franz Vogl, Mitterdorf 1, mit brutto 1.041,25 Euro zuzügl. 10,00 pro Fenster für Montage abgegeben.Gemeinderat Schiller merkte an, dass es sich bei den angesprochenen Fenstern lediglich um eine einfache Ausführung handelt würde und man seiner Meinung nach hier doch auf eine bessere Qualität (Markenfenster in diesem Fall „Haidl“-Fenster) achten sollte, zumal die Mehrkosten pro Stück lediglich bei 10,00 Euro netto liegen.
Beschluss:
Für die Erneuerung der fünf Fenster am Gebäude der Kläranlage Langfurth werden die Fenster der Firma Haidl angeschafft. Den Auftrag zur Lieferung und Einbau der Fenster wird an die Firma Franz Vogl, Mitterdorf 1, Schöfweg mit einem Angebotspreis von brutto 1.100,75 Euro einschließlich der Montagekosten, erteilt. Der Auftragsvergabe lag das Angebot vom 02.11.2010 zugrunde.
Beratungsgegenstand:
Abwasserbeseitigung Schöfweg – BA 03;
Haushebeanlagen und Druckrohrbelüftung OT Handschuh; Auftragsvergabe
Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Geier gab bekannt, dass für die Ortsteile Handschuh, Haus, Mitterdorf und Allhartsmais Haushebeanlagen und Druckrohrbelüftungen notwendig sind.
Durch das Ingenieurbüro Wolf GmbH wird mit Datum vom 22. November 2010 mitgeteilt, dass für die Maßnahme formlose Angebote für eine freihändige Vergabe eingeholt wurden, da nach Kostenberechnung der Wert der Bauleistungen unterhalb der Wertgrenze für die freihändige Vergabe lag. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen gaben ein Angebot ab.
Das Ingenieurbüro Wolf GmbH teilt mit, dass nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der eingegangenen Angebote der Firma SAE-Technik GmbH aus Hilgenreith der Zuschlag erteilt werden sollte. Die ausgeschriebenen Leistungen wurden in der Kostenberechnung zum Entwurf der Abwasserbeseitigung Schöfweg – BA 03 mit 51.800,00 Euro veranschlagt. Die vorgeschlagene Vergabesumme liegt 14,1 % unter der Kostenberechnung.
Beschluss:
Der Firma SAE-Technik GmbH, Hauptstraße 62, 94548 Hilgenreith wird der Auftrag, nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch das Ingenieurbüro Wolf GmbH entsprechend des Vergabevorschlages vom 22. November 2010 zur Beschaffung von zehn Haushebeanlagen und zwei Druckrohrbelüftungen zu brutto 44.506,00 Euro, erteilt. Beauftragt wird das Hauptangebot des Bieters vom 18. November 2010.
Beratungsgegenstand:
Erneuerung bzw. Austausch des Garagentores der Rettungswache Schönberg
Der Vorsitzende gab dazu bekannt, dass die Rettungswache auch noch die nächsten Jahre in Schöfweg Bestand haben wird und deshalb die Garagentore erneuert werden müssen.
Er verwies dazu auf die weitere Beratung im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung.
Beratungsgegenstand:
Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes „GE Schöfweg“;
Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes
Der Vorsitzende nahm Bezug auf die Vorberatungen im Rahmen der nicht öffentlichen Sitzung am 30. September 2010. Durch die Firma Zollfrank Solar – und Haustechnik GmbH ist beabsichtigt, eine Carport-Anlage mit sieben Hallen sowie Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet Schöfweg zu errichten. Nachdem die baurechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, wurde durch die Firma Zollfrank Antrag auf Änderung und Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes gestellt. In diesem Zusammenhang fand am 17.September 2010 in Schöfweg mit Vertretern des Landratsamtes Freyung-Grafenau sowie des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg ein Termin statt. Dabei wurde abschließend festgestellt, dass die baurechtlichen Voraussetzungen über eine Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes „GE Schöfweg“ geschaffen werden können.
Der Bebauungsplan „GE Schöfweg“ (rechtskräftig mit Wirkung vom 04.08.1997) wurde erstmalig durch Deckblatt Nr. 1 (rechtskräftig mit Wirkung vom 07.12.2004) geändert. Nunmehr ist beabsichtigt den bestehenden Bebauungsplan durch das Deckblatt Nr. 2 zu ändern sowie für die im Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet“ ausgewiesenen Flächen, einen Bebauungsplan einschl. Grünordnungsplan aufzustellen bzw. den bestehenden Bebauungsplan zu erweitern. Für diesen Teilbereich besteht noch kein Bebauungsplan.In diesem Zusammenhang, so der Vorsitzende, ist es erforderlich Änderungen an den textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes vorzunehmen.
Mit Ausnahme, der durch das Deckblatt Nr. 2 zu ändernden Festsetzungen, bleiben im übrigen die rechtskräftigen textlichen Festsetzungen unverändert in Kraft. Die Änderung der textlichen Festsetzungen bezieht sich auf den gesamten westlichen Teil des Geltungsbereiches einschl. Erweiterung nach Süden und umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 3106 und 3107. Die Erweiterungsfläche nach Süden umfasst eine Fläche von ca. 3100 qm und bildet die Verlängerung des rechtskräftigen, westlichen Teils des Bebauungsplanes. Das Gelände steigt nach Süden hin leicht an.
Der Erweiterungsteil ist, sowohl im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als auch im rechtskräftigen Landschaftsplan bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist durch die vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen gesichert. Im Zuge der Änderung der Bauleitplanung wird nunmehr die planungsrechtliche Grundlage für das durch den Antragsteller gewünschte Bauvorhaben geschaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für den bestehenden Geltungsbereich des Gewerbegebietes „GE Schöfweg“, den Bebauungsplan durch das Deckblatt Nr. 2 zu ändern sowie für den Bereich der im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen einen Bebauungsplan, einschließlich Grünordnungsplan, aufzustellen bzw. den bestehenden Bebauungsplan zu erweitern. Betroffen sind die Flächen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 3162, 3112, 3106, 3107, 3108, 3163 sowie 3161 jeweils der Gemarkung Schöfweg. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungs- und Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 2 und die Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE Schöfweg“, ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet – GE Schöfweg – Deckblatt Nr. 2 und Erweiterung, einschließlich Begründung, vom 16.11.2010 gefertigt durch Architekt Josef Stöger und Landschaftsarichtektin B. Reiner wird zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Maßgabe, dass notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, in unmittelbarer nähe zum beeinträchtigten Bereich oder im Gemeindebereich Schöfweg realisiert werden müssen, gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Hierauf wird in einer gesonderten Bekanntmachung hingewiesen.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Antrag auf Änderung der bestehenden Hundeverordnung der Gemeinde Schöfweg durch Dietmar Loibl, Schöfweg, Rachelstr. 2a
Bgm. Geier verwies auf den vorliegenden Antrag des Herrn Loibl aus Schöfweg und auch darauf, dass bereits in der Bürgerversammlung über dieses Problem diskutiert wurde. Mit Schreiben vom 12. November 2010 teilte Herr Loibl seine Beweggründe zum „Antrag“ und mögliche Lösungsvorschläge mit. Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und an die Mitglieder des Gremiums verteilt. Eine Behandlung erfolgt in der nächsten Sitzung.
Dem Gemeinderat wurde außerdem durch die Verwaltung eine Mustersatzung ausgehändigt.
Mängelbeseitigungsverlangen innerhalb der Verjährungsfrist der Gewährleistung
Der Vorsitzende gab den Sachstand bekannt. Demnach war zu entnehmen, dass die beim Anwesen Deuse, Heideweg, festgestellten Schäden an den Borsteinen nicht durch Baggerarbeiten der laufenden Baumaßnahme entstanden sind. Hierzu wurde eigens eine Augenscheinnahme mit dem Ing.Büro Wolf, Herrn Schneider, vorgenommen. Des weiteren informierte der Vorsitzende über das Mängelbeseitigungsverlangen vom 24.November 2010, das als wesentlicher Bestandteil dieser Niederschrift beigefügt ist.
Tourismus in der Gemeinde Schöfweg: Bericht über die Mitgliederversammlung der Fremdenverkehrsgemeinschaft Grafenau
Bürgermeister Martin Geier informierte den Gemeinderat über die Mitgliederversammlung der Fremdenverkehrsgemeinschaft Grafenau. Festgehalten konnte dabei werden, dass in naher Zukunft eine neue Internetpräsenz gestaltet wird, außerdem wird im Nationalpark beim Baumwipfelpfad ein Infoterminal errichtet und die Gemeinschaft wird in den nächsten 6 Jahren pro Jahr 25.000,00 Euro für Werbung aufwenden. Finanziert wird dies aus dem Verkaufserlös des Nationalparkwirtshauses sowie aus den Mitgliederbeiträgen und soll ausschließlich den Mitgliedern der Fremdenverkehrsgemeinschaft Grafenau zu gute kommen.
Bericht aus der Mitgliederversammlung des Tourismusverein Sonnenwald vom 05.11.2010
Der Vorsitzende stellte dazu fest, dass in der Zukunft das Hauptaugenmerk bei der Werbung und Vorstellung der Region „Sonnenwald“ in der Internetgestaltung zu sehen ist.
Bayerischer Meisterschaftslauf von Christoph Friedl am 17.10.2010
Der Vorsitzende teilte mit, dass Christoph Friedl in Schönau am Königssee bei den diesjährigen Bayerischen Meisterschaften im Berglauf den hervorragenden 3. Platz seiner Altersklasse belegte und in der Gesamtwertung auf den 8. Platz lag. Er werde diese Leistung unter anderen in der Silvesteransprache würdigen.
80. Geburtstag von Pfarrer Forster
Bgm. Geier gab bekannt, dass der ehemalige Seelsorger der Pfarreien Schöfweg und Langfurth, Pfarrer Forster, am 26. November seinen 80. Geburtstag feiern kann. Da Pfarrer Forster 12 Jahre in der Pfarrei Schöfweg und in der Pfarrei Langfurth noch länger tätig war, wird eine Delegation der Gemeinde hierzu Gratulationswünsche übermitteln.
Adventsbasar in Schöfweg
Bgm. Geier bat die anwesenden Gemeinderatsmitglieder um zahlreiches Erscheinen beim diesjährigen Adventsmarkt.
Beratungsgegenstand:
Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gastroführer
Gemeinderat Meier fragte an, ob die Werbung für den „Gastroführer“ beschlossen wurde. Bgm. Geier bezifferte dazu die Kosten auf rund 650,00 Euro und richtete seinen Dank an die Waldvereinssektion Büchlstein, die sich mit 300,- € an den Kosten beteiligen.
Pistenbully
Gemeinderat Brunnbauer erkundigte sich nach dem Sachstand der Reparaturarbeiten am „Pistenbully“.
Der Vorsitzende berichte darüber, dass es zu Schwierigkeiten bei der Lieferung der Ersatzeile (im speziellen der Kurbelwelle) kam. Derzeit
stehen der Gemeinde Schöfweg zwei Motoren zur Verfügung. Die Abwicklung der Reparatur dieses Motors bleibt nach wie vor bei der Fa. Michaelis aus Straubing, die auch ein Reparaturangebot abgegeben haben.
Gemeinderat Schiller fragte an, warum man jetzt plötzlich zwei Motoren für den Bully benötigen würde.
Hierzu stellte der Vorsitzende fest, dass lediglich zwei Motoren zur Verfügung stünden und die Firma Michaelis wie vereinbart die Reparatur durchführen wird.
Gemeinderat Zeintl zeigte sich über die Anfrage der Gemeinde Röhrnbach verwundert, da nach seinem Wissensstand das Gerät doch eigentlich kaputt sein sollte.
Bgm. Geier widersprach dieser Aussage. Es war davon nie die Rede, dass das Gerät nicht einsatzbereit sei. Lediglich die Auswechslung der stark abgenutzten Antriebsräder wurde schon im Jahre 2008 in Erwägung gezogen. Für einen weiteren längeren Betrieb ist der Ersatz dieser Antriebsräder (Kosten ca. 1200,00 Euro) unabdingbar.
Beginn der Bürgerversammlung
Gemeinderat Vogl monierte, dass der Beginn der Bürgerversammlung zeitlich zu früh angesetzt wurde und dadurch vielen Landwirte keine Teilnahme möglich war.
Vorsitzender, Bgm Geier gab darauf zur Antwort, dass ihm dies ihm schon mehrfach zu Ohren gekommen sei. In Anbetracht des Themenumfanges der letzten Bürgerversammlung die ohne hin bis um 21.30 Uhr dauerte, legte er den Beginn aber bereits auf 18.00 Uhr vor. Bei der nächsten Bürgerversammlung werde er diese soweit möglich, auf einen Sonntagvormittag nach einer Frühmesse, platzieren.
25. Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2010
Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens mit Holzlager durch Herrn Gotzler Gottfried, Freundorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 3984, Gem. Schöfweg
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Abwasserbeseitigung Schöfweg BA 03; Ausbau der Herzog-Wilhelm-Straße
Wie der Vorsitzende berichtete, hat sich der Baubeginn des BA 03 verzögert. Ursprünglich war der Baubeginn auf den 13. September 2010 datiert. Letztendlich wurde mit den Arbeiten aber erst am 22. Sep-tember 2010 begonnen. Auf Grund der fortgeschrittenen Jahreszeit habe man nunmehr vereinbart, die Maßnahme nicht mehr im Ganzen auszuführen. So soll in diesem Jahr lediglich nur noch der Teilbereich von Schöfweg bis zur Herzog-Wilhelm-Straße ausgeführt werden. Die Herzog-Wilhelm-Straße selbst soll erst im nächsten Jahr fertig gestellt werden. Da die Verzögerung der Baumaßnahme allein durch die Firma Altendorfer zu vertreten war, werden Entwässerungsrohre, die für diverse Wegeinstandsetzungen benötigt werden, kostenlos zur Verfügung gestellt. Des weiteren wies der Vorsitzende darauf hin, dass am Montag, den 04. Oktober 2010 der Spatenstich für die Maßnahme erfolgt.
Situation Naturerlebnisbereich
Der Vorsitzende berichtete darüber, dass am 02. September 2010 eine Besprechung in Sachen „Wassererlebnisbereich“ mit Frau Sammer und Herrn Nienhaus stattgefunden habe. Der Termin war erforderlich, da Herr Nienhaus mit dem angedachten Standort so nicht einverstanden ist; weitere Abstimmungen sind daher noch erforderlich.
Ferner informierte der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Martin Geier, über den am 16. September 2010 stattgefundenen Termin in Sachen Naturparkförderung an der Regierung von Niederbayern. An der Bespre-chung haben neben ihm sowohl die Landschaftsarchitektin, Frau Sammer, Frau Rothkopf, der 2. Bürgermeister Pfefferl, die 3. Bürgermeisterin Feuchtmeir und Herr Hörtreiter von der Verwaltung teilgenommen.
Bei der Gesprächsrunde, bei der das Projekt „Naturerlebnisbereich Schöfweg – Walderlebnis Gipfelpfad zum Brotjacklriegel“ vorgestellt wurde, war zu Beginn mehr als unklar, ob man für dieses Projekt eine Förderung aus Mitteln des Naturparks erhalten würde. Im Rahmen der Besprechung wurde der zuständige Abteilungsleiter, Leitender Regierungsdirektor Czapka, sowie sein Mitarbeiterstab mit dem künftigen Nationalparkleiter Dr. Leibl aber davon überzeugt, dass das geplante Projekt, im Gegensatz zur Leaderförderung, wesentlich attraktiver und auch die Vereinbarkeit mit „Projekten mit Naturvermittlung“ ,bei denen das Erfahren der Natur im Vordergrund steht, durchaus gegeben ist. Eine Förderung aus Natur-parkmitteln wurde daher in Aussicht gestellt. Um diese letztendlich aber auch erhalten zu können, ist es erforderlich, die derzeitige Planung in einigen Bereichen, in enger Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, abzustimmen. Um welche Bereiche bzw. um welchen Umfang es sich hierbei handelt, wird der Gemeinde alsbald schriftlich mitgeteilt. Der Vorsitzende wies abschließend noch darauf hin, dass er das geplante Vorhaben im Rahmen einer Bürgerversammlung präsentieren werde. Seiner Meinung nach könne dadurch vielleicht erreicht werden, dass sich die Bürger mehr mit dem Projekt identifizieren und sich evtl. auch zur Mithilfe in von Form von Eigenleistungen bewegen lassen.
Gemeinderat Aulinger ging auf die offene Frage zur Finanzierung ein. Er fragte an, ob es nicht sinnvoll wäre, dass man an Nachbargemeinden herangehe, da auch diese von dem Vorhaben profitieren würden. Seiner Meinung nach ist der „Brotjacklriegel“ ja nicht nur „Hausberg“ der Schöfweger, sondern auch der von Zenting. Gemeinderätin Feuchtmeir sprach sich dafür aus, eine Obergrenze der aufzuwendenden Eigenmittel festzulegen.
Gemeinderat Schiller äußerte sich dahingehend, dass er sowieso nicht verstehe, dass die ursprüngliche Planung umgeworfen worden sei und die Kosten sich nunmehr verdoppelt hätten. Bürgermeister Martin Geier gab zur Antwort, dass vom damaligen Planer, Herrn Hohenauer aus München, keine Planungen gefertigt wurden. Es wurden lediglich immer nur seine „Visionen“ vorgetragen. Die damals von der Gemeinde Schöfweg angesetzten 63.000,00 Euro waren lediglich eine Kostenschätzung. Außerdem verwies er darauf, dass Herr Hohenauer sich vom geplanten Projekt zurückzog und somit nicht mehr für die Gemeinde Schöfweg tätig ist.
Im Rahmen der weiteren Diskussion war man sich dahingehend einig, dass die „Konzept-Erstellerin“, Frau Sammer, in Absprache mit der Regierung von Niederbayern, ein tragbares und finanzierbares Projekt erarbeiten soll.
Bürgermeisterrunde in Sachen Mittelschule;
Vorstellung des neuen Konrektors Manfred Gibis aus Riedlhütte
Der Vorsitzende informierte darüber, dass im Rahmen einer Bürgermeisterrunde am 01. September 2010 der neue Konrektor an der „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“ in Schönberg, Herr Gibis, vorgestellt wurde. Bei dieser Vorstellung wurde u. a. auch die Thematik „Mittelschule“ besprochen; Weitere Informationen hierzu werde er im nichtöffentlichen Sitzungsteil bekanntgegeben.
Pressereise im Sonnenwald
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Martin Geier, informierte über die stattgefundene Pressereise in der Region Sonnenwald vom 16. bis 18. September 2010. Insgesamt nahmen an der Bereisung 7 Journalisten von der Passauer Neuen Presse sowie des Bayerischen Rundfunks teil.
Für das Zustandekommen und der Ausrichtung sprach er dem Landkreis Freyung-Grafenau und hier insbesondere dem Tourismusreferent, Herrn Kandlbinder, seinen Dank aus. Die Aktion war insgesamt gesehen eine hervorragende Sache, da die Region dadurch vorbildlich beworben wurde.
Wanderung in die Straußwirtschaft
Der Vorsitzende informierte darüber, dass am 09. Oktober 2010 die Wanderung des Gemeinderates zur Straußwirtschaft stattfindet. Beginn hierfür ist 16:00 Uhr. Die Wanderung erfolgt über den Sonndorfer Weg.
Beratungsgegenstand:
Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Gelagerte Bäume beim Kapfenberger
Gemeinderat Meier fragte an, ob es sich bei den gefällten und abgelagerten Holzstämmen beim Anwesen Kapfenberger um gesunde oder „Käferbäume“ handelt. Der Vorsitzende antwortete, dass es sich hierbei um gesunde Bäume handle, die veräußert werden. Der Holzpreis sei derzeit gut und liege bei etwa 95,00 Euro.
Kauf des Pistenbullys von der Gemeinde Eppenschlag
Gemeinderätin Feuchtmeir erkundigte sich nach dem aktuellen Stand in Sachen Pistenbully. Sie fragte an, ob der von der Gemeinde Eppenschlag gebraucht erworbene Bully bereits da ist und ob die alte Pistenraupe der Gemeinde Schöfweg schon veräußert wurde. Der Vorsitzende antwortete darauf, dass für den alten Pistenbully der Gemeinde Schöfweg derzeit zwei Kaufanfragen vorliegen. Die Ernsthaftigkeit der Anfragen müsse aber noch überprüft werden. Auf die Frage, ob der Pistenbully der Gemeinde Eppen-schlag bereits eingetroffen ist, antwortete er, dass sich dieser bereits in den Hallen des Bauhofes befinde.
Gemeinderat Schiller wollte wissen, ob für die Reparatur nur der Motorblock für das gebrauchte Pistengerät der Gemeinde Eppenschlag gekauft wurde oder nun auch noch ein neuer Zylinderkopf benötigt werde. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass nur für den Motorblock selber ein Gemeinderatsbeschluss bestünde. Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Martin Geier, gab zur Antwort, dass es nach derzeitiger Lage durchaus möglich sein kann, dass auch noch der Zylinderkopf ersetzt werden muss. Hierfür wären nochmals Mehrkosten in Höhe von 1.500,00 Euro aufzuwenden. Letztendlich kann aber noch nicht genau gesagt werden, ob man den Zylinderkopf tatsächlich ersetzen müsse. Dies müsse eine genauere Überprüfung erst noch ergeben.
Gemeinderat Meier sprach sich dafür aus, die alte Pistenraupe der Gemeinde Schöfweg erst zu dann zu veräußern, wenn der von der Eppenschlag erworbene Bully definitiv einsatzbereit ist. Man könne sonst ganz schnell Gefahr laufen, dass keines der beiden Fahrzeuge zum Einsatz kommt.
24. Sitzung des Gemeinderates Schöfweg am 26.08.2010
N I E D E R S C H R I F T
über die
24. Sitzung des Gemeinderates Schöfweg
am Donnerstag, 26. Aug. 2010, um 19:00 Uhr, im Sitzungsraum des
Gemeindehauses Schöfweg
Die Gemeinderäte Vogl und Zeintl waren aus beruflichen Gründen entschuldigt.
Beratungsgegenstand:
Behandlung der Bauanträge
Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Kfz-Werkstatt durch Herrn Alois Weidl, Allhartsmais, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1501, 1502, 1502/1, 1503/1, jew. Gem. Allhartsmais
Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern
Beratungsgegenstand:
Abwasserbeseitigung Schöfweg BA 03;
Ausbau der Herzog-Wilhelm-Straße in Schöfweg;
Angebot für Baumeisterarbeiten;
Auftragsvergabe
Unter Bezugnahme auf den Vergabevorschlag des Ing.Büro Wolf GmbH vom 25. Aug. 2010 teilte der Vorsitzende mit, dass die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben wurde. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 16. Juli 2010 im Bayerischen Staatsanzeiger. Der Eröffnungstermin fand am 12. Aug. 2010 statt. Von 19 Firmen wurden die Angebotsunterlagen angefordert. 8 Firmen gaben ein Angebot ab. Bürgermeister Geier wies darauf hin, dass die Vergabe der Baumeisterarbeiten auf den gesamten BA 03 bezogen sind, also auch die übrigen noch nicht erschlossenen Einzelanwesen im Bereich Allhartsmais, Haus, Handschuh, Kniereit und Langfurth. Im Jahr 2010 werden die Bauarbeiten an der Herzog-Wilhelm-Straße bzw. im Bereich Haus ausgeführt. Die Fertigstellung soll ebenfalls noch im Jahr 2010 erfolgen. Als Baubeginn wurde der 13.09.2010 genannt.
Beschluss: Aufgrund des Vergabevorschlages des Ing.Büro Wolf GmbH vom 25. Aug. 2010 wird der Firma Altendorfer Bau GmbH, Erlauzwiesler Straße 8, 94065 Waldkirchen, der Auftrag, zur Durchführung der Baumeisterarbeiten, in Höhe von 621.837,92 Euro (brutto) erteilt.
Beratungsgegenstand:
Abwasserbeseitigung Schöfweg BA 03;
Ausbau der Herzog-Wilhelm-Straße in Schöfweg;
Angebot für Beweissicherung und Erschütterungsmessungen; Auftragsvergabe
Unter Bezugnahme auf den Vergabevorschlag des Ing.Büro Wolf GmbH vom 20. Aug. 2010 teilte der Vorsitzende mit, dass für die Maßnahme formlos Angebote für eine freihändige Vergabe eingeholt wurden. Vier Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen gaben ein Angebot ab. Bürgermeister Geier sprach sich für eine Beweissicherung aus, da die Kosten hierfür im Verhältnis zu den Gesamtkosten für die Investition relativ gering seien und sich die Gemeinde durch die Dokumentation des Status vor der Baumaßnahme gegen während bzw. nach den Bauarbeiten vorgebrachten Reklamationen absichere. Die Zwischenfrage von Gemeinderat Brunnbauer nach der Förderfähigkeit dieser Kosten verneinte er.
Beschluss: Aufgrund des Vergabevorschlages des Ing.Büro Wolf GmbH vom 20. Aug. 2010 wird der Firma IFB Eigenschenk GmbH, Geotechnik und Umweltschutz, Mettener Straße 33, 94469 Deggendorf, der Auftrag, zur Durchführung der Beweissicherung und Erschütterungsmessung, in Höhe von 3.980,55 Euro (brutto) erteilt.
Beratungsgegenstand:
Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage für das Ortsnetz Freundorf; Neubau einer Brennstelle;
Vertragsangebot der E.ON Bayern AG vom 20.08.2010
Wie der Vorsitzende mitteilte, soll, insbesondere auch in Anbetracht der unzureichenden Straßenbeleuchtungsverhältnisse, im Bereich der Anwesen „Freundorf 39 und 45“ eine Brennstelle errichtet werden. Der Vorsitzende verwies ergänzend auch zusätzlich auf den beigefügten Projektgrobplan. Nach dem Angebot der E.ON Bayern AG belaufen sich die Gesamtkosten für eine Brennstelle auf 4.344,30 Euro, aufgeteilt in Erdarbeiten (2.822,39 Euro) und Straßenbeleuchtung (1.521,91 Euro). Bürgermeister Geier wies darauf hin, dass bei der Ausführung der Grabarbeiten in Eigenregie durch den Bauhof bzw. durch Mithilfe der Anwohner eine wesentliche Kostenreduzierung eintreten werde. Der Gemeinderat erachtete es als insgesamt positiv, dass durch Eigenarbeiten Kosten in dieser Weise gesenkt werden können. Von der Möglichkeit in diesem Zuge noch eine weitere Brennstelle einzurichten, wurde jedoch Abstand genommen.
Beschluss: Der E.ON Bayern AG, Netzcenter Regen, Pointenstraße 12, 94209 Regen wird der Auftrag entsprechend des Angebotes vom 20. Aug. 2010, Angebotsnummer 200000313592-8023405, für eine Brennstelle zu einer Angebotssumme in Höhe von 1.521,91 Euro (brutto) erteilt. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Anfall. Die Erdarbeiten werden in Eigenregie von der Gemeinde Schöfweg ausgeführt (Kostenschätzung der E.ON Bayern AG lt. Angebot, ca. 2.822,39 Euro).
Beratungsgegenstand:
Ankauf eines Pistenbully´s
Der Vorsitzende gab dazu bekannt, dass der WSV Eppenschlag e.V. ein Fahrzeug vom Typ „Pistenraupe Mercedes“ veräußert. Nachdem das Gerät wegen eines Maschinendefektes nicht einsatzbereit ist, wird das Fahrzeug zu einem Preis von 4.500,00 Euro angeboten. Die Reparaturkosten für den Motorblock betragen lt. Kostenangebot der Fa. Michaelis, Straubing vom 16.08.2010 2.657,50 Euro (netto). Zur weiteren Reparatur sind noch Ersatzteile (Kurbelwelle, Lager, etc.) mit ca. 1.900,00 Euro (netto) hinzuzurechnen. Die notwendigen Reparaturarbeiten am Gerät sind in Eigenregie durchzuführen, wobei ein Zeitaufwand von ca. 3 bis 4 Tagen anzusetzen ist. Laut Bürgermeister Geier verfüge man dann über ein leistungsfähigeres Gerät, da z. B. durch die zusätzliche Fräse eine qualitativ bessere Präparierung der Spur möglich sei. Das alte Gerät, dessen Verkaufswert er auf ca. 4.000,00 bis 5.000,00 Euro schätze, könne man auch durch eine sehr kostenintensive Reparatur nicht in einen solchen Zustand versetzen.
Gemeinderat Schiller bemängelte eine fehlende Garantie bei einem Selbsteinbau eines Motorblocks, wobei Bürgermeister Geier entgegnete, dass bei einem solchen Motorblock sehr wohl Garantie bestehen würde. Gemeinderat Wildfeuer sprach sich dafür aus, nicht nur einen Motorblock, sondern einen kompletten Austauschmotor einzubauen. Während der anschließenden Diskussion warf Gemeinderat Pfefferl die Frage auf, ob diese Lösung generell anstrebenswert sei, da sie ohnehin nur eine Zwischenlösung darstelle. Um das Problem abschließend und zufriedenstellend zu lösen, müsse man einen wesentlich höheren Betrag investieren. Für Gemeinderat Aulinger überwogen insgesamt die Vorteile der Lösung mit einem Ankauf bzw. Reparatur des Gerätes, da damit eine bessere Spur gezogen werden könne bzw. durch die höhere Leistungsfähigkeit des Gerätes eine Zeitersparnis eintrete, weil man die Strecke nicht doppelt befahren müsse um dasselbe Ergebnis zu erzielen. Ferner könne man die Winterwanderwege entsprechend präparieren. Letztendlich würden unter Berücksichtigung des Verkaufserlöses für das bisherige Gerät mit ca. 5.000 Euro bei der Gemeinde als Aufwand verblieben, der seiner Ansicht nach diese Lösung rechtfertigen würde. Gemeinderat Brunnbauer monierte, dass wieder ein „altes Gerät“ angeschafft werden würde, das anderorts nicht ohne Grund aussortiert worden sei.
Beschluss: Der Gemeinderat Schöfweg stimmt dem Erwerb des Fahrzeuges vom Typ „Pistenraupe Mercedes“ vom WSV Eppenschlag e.V. zu einem Kaufpreis von 4.500,00 Euro (brutto) zu. Der Übernahme der Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Materialteile für die Instandsetzung bzw. Funktionstüchtigkeit der Pistenraupe in Höhe von max. 5.000 Euro - gemäß Kostenangebot der Firma Michaelis, Straubing, vom 16.08.2010 - wird zugestimmt. Die Arbeitsleistungen für den Einbau und die Instandsetzung sind vom gemeindlichen Bauhof auszuführen.
Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden
Bushaltestelle in Haus
Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Geier, teilte mit, dass auf der St 2134 im Bereich Haus eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet wird. Die Verzögerungen waren durch eine fehlende verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes bedingt.
Prüfbericht für den Heizöltank der Grundschule Schöfweg
Durch den Sachverständigen des TÜV Süd wurde mitgeteilt, dass bei der Prüfung des Heizöltankes der Grundschule keine Mängelfeststellungen zu treffen waren.
c) Ausschwemmungsschäden am Sonndorfer Weg
In diesem Zusammenhang wurde durch den Vorsitzenden und Herrn Matschke von der Forstverwaltung eine Ortsbesichtigung des Sonndorfer Weges vorgenommen. Hierbei wurden insbesondere Maßnahmen festgelegt, die dem besseren Wasserablauf dienen sollen. Die notwendigen Arbeiten sollen demnächst von einem Fremdunternehmer ausgeführt werden.
Wanderung zur „Straußwirtschaft“
Die bisher geplante und witterungsbedingt ausgefallene Wanderung des Gemeinderates zur „Straußwirtschaft“ nach Dalken soll nunmehr am 09.10.2010 durchgeführt werden.
Nachbearbeitung des Bodens in der Grundschule
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Schulboden in der Grundschule mittlerweile nachbearbeitet wurde.
Neue Website der VG Schönberg
Die Verwaltungsgemeinschaft Schönberg verfügt seit Mitte August über eine neuerstellte Website. In diesem Zusammenhang bat Bürgermeister Geier, um Beachtung der neugestalteten Inhalte. Noch vorhandene kleinere Fehler werden im Laufe der nächsten Zukunft behoben. Für die Gemeinde Schöfweg bietet sich somit ein neues Medium um eigene Informationen zu veröffentlichen, insbesondere z. B. die Einstellung der "Sonnenwaldnachrichten" in das Internet.
Beratungsgegenstand:
Anfragen der Gemeinderatsmitglieder
Einladung zum Weinfest
Gemeinderätin Schönberger lud im Auftrag des Pfarrgemeinderates den Gemeinderat zum Besuch des Weinfestes am 18.09.2010 ein.
Bereitstellung von Hundekottüten
Gemeinderätin Feuchtmeir gab die Bitte eines Gemeindebürgers weiter, durch die Gemeinde Hundekottüten zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Geier appellierte an die Hundebesitzer Verunreinigungen durch ihre Tiere zu unterbinden und sagte zu, entsprechende Tüten in der Gemeindeverwaltung bereitzustellen.
Dank des Sportvereins Schöfweg für die Unterstützung beim Sonnenwaldfest
Gemeinderat Pfefferl gab den Dank des Sportvereins Schöfweg für die Unterstützung der Gemeinde während der Vorbereitung bzw. bei der Durchführung des Sonnenwaldfestes weiter. Insbesondere dankte er dem 1. Bürgermeister für die Übernahme der Schirmherrschaft, dem gemeindlichen Bauhof sowie der Verwaltung.
Bürgermeister Geier brachte seine Anerkennung gegenüber dem Sportverein für die gelungene Durchführung des diesjährigen Sonnenwaldfestes zum Ausdruck.
d) Anbringung von Fahrbahnmarkierungen
Bezüglich der von Gemeinderat Schiller angesprochenen Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Kreisstraße (50 km/h) sagte der Vorsitzende zu, dies entsprechend beim Kreisbauhof anzumahnen.
e) Entastungs- und Mäharbeiten
Bürgermeister Geier informierte das Gremium, künftig zumindest an einem Tag durch ein Fremdunternehmen Mäharbeiten bzw. Entastungsarbeiten an den Gemeindestraßen durchführen zu lassen. Dabei gehe er von einem Stundensatz von 60,00 Euro (netto) aus.
f) Wegepflegekonzept
Laut Bürgermeister Geier beabsichtige die Gemeinde ab dem Jahr 2011, nachdem die zu pflegenden Gemeindewege ermittelt bzw. der Aufwand für deren
Unterhaltung bzw. Wiederinstandsetzung festgestellt wurde, diese Wege kontinuierlich zu unterhalten.
Besonders wies er darauf hin, dass eine gründliche und dauerhafte Wegesanierung durch die Gemeinde alleine aus Kostengründen nicht möglich sei, vielmehr müssten auch die Anlieger zu einem Betrag herangezogen werden.
g) Warnbaken an der Gemeindeverbindungsstraße nach Allhartsmais
Gemeinderat Brunnbauer sprach die fehlenden Warnbaken im Kurvenbereich auf der Gemeindeverbindungsstraße nach der Einmündung von der B 533 nach Allhartsmais an. Nach Aussage des Vorsitzenden wurden diese vorübergehend wegen Reparaturarbeiten durch den Bauhof entfernt.
Ende der öffentlichen Sitzung um 20:30 Uhr

